Wie der ORF berichtete, kam es vor kurzem zu einer denkwürdigen Abstimmung im Europäischen Parlament. Die Abgeordneten aller Mitgliedsländer waren aufgefordert darüber abzustimmen, ob pflanzliche Ersatzprodukte auch weiterhin mit Hinweis auf das fleischliche „Original“ bezeichnet werden dürfen, oder ob das verboten werden soll.
Das überraschende Ergebnis: 355 stimmten für ein Verbot, 247 dagegen. Damit wurde der Antrag für ein Verbot angenommen, was in erster Linie einem Schulterschluss von rechtsextremen und rechtskonservativen Parteien geschuldet ist, die im Vorfeld dafür mobilisiert hatten. Angeblich wegen einer „Verwechslungsgefahr“.
Noch ist nichts entschieden
Unbeantwortet blieben Fragen, ob künftig auch ein „Jägerschnitzel“ oder die „Scheuermilch“ verboten wird und ob eine „Kinderwurst“ weiterhin angeboten werden darf. Niemand kann ernsthaft behaupten, dass eine echte Verwechslungsgefahr bestehen würde, trotzdem konnte die Rechte nun einen Erfolg verbuchen.
Endgültig ist damit aber noch kein Verbot für entsprechende Bezeichnungen beschlossen, denn nun geht’s an die Verhandlungen mit den Mitgliedsstaaten und der EU-Kommission. Erst wenn der Rat auch zugestimmt hat, könnte die Europäische Union eine entsprechende Regelung vorschlagen. Es bleibt also spannend.
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