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Neue „Frühstücksregeln“: Was ab Juni 2026 bei Honig, Marmelade & Co gilt

Ab dem 14. Juni 2026 tritt in der Europäischen Union ein Paket weitreichender neuer Vorschriften in Kraft, das auf den ersten Blick ungewöhnlich wirken mag

2/5/2026
  • Ernährung
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Neue „Frühstücksregeln“: Was ab Juni 2026 bei Honig, Marmelade & Co gilt

Ab dem 14. Juni 2026 tritt in der Europäischen Union ein Paket weitreichender neuer Vorschriften in Kraft, das auf den ersten Blick ungewöhnlich wirken mag: Es betrifft die Frühstückstische von Millionen von Verbrauchern in der EU. Doch hinter dem unscheinbaren Titel „Frühstücksrichtlinien“ steckt ein von der Europäischen Kommission initiiertes Reformpaket mit Auswirkungen auf Lebensmittelrecht, Verbraucherschutz und Markttransparenz. Ziel der Regelungen ist es, mehr Klarheit über Produktinhalte zu schaffen, Lebensmittelqualität zu verbessern und Verbraucher besser vor „versteckten“ Zutaten – insbesondere Zucker – sowie irreführender Kennzeichnung zu schützen.

Die neuen Vorschriften sind Teil der sogenannten Breakfast Directives – einer Reihe von EU-Richtlinien zur Vermarktung und Kennzeichnung von Frühstücksprodukten wie Honig, Fruchtsäften, Marmeladen und Milchpulver. Diese Richtlinien existieren bereits seit Jahrzehnten, wurden aber von der Kommission als nicht mehr zeitgemäß bewertet und umfangreich überarbeitet. Die überarbeitete Fassung wurde am 24. Mai 2024 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und verpflichtet die Mitgliedstaaten, die Änderungen bis 14. Dezember 2025 in nationales Recht umzusetzen. Die Umsetzung in der Praxis erfolgt dann ab Juni 2026.

Was ändert sich konkret?

1. Mehr Herkunftstransparenz bei Honig

Für Honigprodukte gelten künftig strengere Kennzeichnungspflichten. Wenn Honig aus mehreren Ländern stammt, müssen alle beteiligten Herkunftsländer in absteigender Reihenfolge ihres Anteils am Produkt angegeben werden – inklusive Prozentangaben. Dies soll Verbrauchern eine fundiertere Kaufentscheidung ermöglichen und gleichzeitig Produktfälschungen oder irreführende Etikettierungen erschweren. Bisher reichten allgemeine Angaben wie „EU/Nicht-EU-Mischung“ aus, die kaum etwas über die wirkliche Herkunft aussagten.

2. Höherer Fruchtgehalt bei Marmelade und Konfitüren

Bei Fruchtaufstrichen gelten neue Mindestanforderungen an den Fruchtgehalt. Für viele Konfitüren wird der Mindestfruchtgehalt von bisher 350 g pro Kilogramm auf 450 g pro Kilogramm erhöht. Bei sogenannten „Extra“-Konfitüren steigt der Wert sogar von 450 g auf 500 g pro Kilogramm. Diese Anpassung entspricht den Forderungen von Verbraucherschützern und Ernährungswissenschaftlern, denn je höher der Fruchtanteil, desto weniger Raum bleibt für zusätzlichen Zucker und minderwertige Füllstoffe.

3. Klare Angaben zu Zucker in Fruchtsäften

Fruchtsäfte werden ebenfalls einer neuen Kennzeichnungspflicht unterworfen: Die Anbieter sollen künftig klar ausweisen, wie viel Zucker in ihren Getränken enthalten ist und ob dieser Zucker natürlich vorkommt oder zugesetzt wurde. Darüber hinaus wird die Einführung neuer Produktkategorien wie „zuckerreduzierter Fruchtsaft“ möglich, sofern bestimmte Kriterien erfüllt sind – etwa eine definierte prozentuelle Reduktion des Zuckergehalts bei gleichzeitiger Wahrung des Geschmacksprofils.

4. Flexiblere Regeln für Trockenmilch

Die Richtlinie schafft außerdem Raum für laktosefreie Varianten von Trockenmilchprodukten: Durch enzymatische Umwandlung der Laktose in Glukose und Galaktose wird die Herstellung solcher Produkte erlaubt, solange die entsprechenden Kennzeichnungspflichten eingehalten werden. Damit reagiert die EU auf die steigende Nachfrage nach laktosefreien Lebensmitteln und erleichtert es Konsumenten mit Unverträglichkeiten, geeignete Produkte zu erkennen.

Warum diese Reform – und was steckt dahinter?

Die EU-Kommission betont, dass die Reform vor allem Transparenz und Verbraucherinformation verbessern soll. Künftig sollen Konsumenten auf einen Blick erkennen, was wirklich in ihrem Essen steckt – ganz gleich, ob es sich um ein Glas Honig, ein Fläschchen Orangensaft oder ein Marmeladenglas handelt. Dies soll nicht nur gesündere Ernährungsentscheidungen fördern, sondern auch Lebensmittelbetrug und irreführende Etikettierung eindämmen. Untersuchungen hatten gezeigt, dass z.B. beim Honigmarkt ein erheblicher Anteil von Produkten nicht den deklarierten Standards entsprach – sei es durch Verdünnung mit billigem Sirup oder falsche Herkunftsangaben.

Für Hersteller bedeutet dies einen höheren Aufwand bei Produktion und Zertifizierung: Neue Etiketten müssen gestaltet, Lieferketten detailliert dokumentiert und teilweise Produktionsprozesse angepasst werden. Besonders mittelständische Produzenten sehen darin eine Herausforderung, weil Investitionen in Rückverfolgbarkeitssysteme und Qualitätskontrollen nötig werden. Gleichwohl verspricht die EU-Kommission, dass diese Maßnahmen langfristig zu einem faireren Wettbewerb und zu einer Erhöhung der Produktqualität innerhalb des Binnenmarktes beitragen werden.

Reaktionen aus Wirtschaft und Verbraucherschutz

Die Reaktionen auf die neuen Frühstücksregeln sind gemischt. Verbraucherschützer sehen in den Vorschriften einen längst überfälligen Schritt zum Schutz der Konsumenteninteressen. Sie betonen, dass insbesondere die klareren Zuckerangaben und der höhere Mindestfruchtgehalt bei Marmeladen zu einer bewussteren Ernährung beitragen können. Gleichzeitig könnte dies auch die Zuckeraufnahme in der Bevölkerung senken, was angesichts von Gesundheitsproblemen wie Übergewicht und Diabetes ein relevantes Ziel ist.

Auf Seiten der Lebensmittelwirtschaft hingegen gibt es Vorbehalte: Kleine und mittlere Betriebe warnen vor bürokratischen Hürden und erhöhten Kosten. Die strengere Herkunftskennzeichnung beim Honig etwa erfordere neue Systeme zur Rückverfolgung, die nicht ohne weiteres umzusetzen seien. Einige Produzenten befürchten auch, dass Verbraucher Produkte aus anderen EU-Ländern weniger nachfragen könnten, weil die Herkunft detaillierter sichtbar ist, was regionale Märkte beeinflussen könnte.

Ausblick – und was für Konsumenten wichtig ist

Die neuen Frühstücksregeln sind mehr als ein juristisches Detailwerk: Sie markieren einen weiteren Schritt der EU hin zu einem stärkeren Verbraucherschutz, mehr Markttransparenz und einer gesünderen Ernährungskultur. Vom Honigglas im Supermarkt bis zum Beutel mit Trockenmilch – ab Juni 2026 werden Konsumenten klarere Informationen erhalten, die ihnen helfen sollen, bewusster und informierter einzukaufen.

Für Verbraucher bedeutet das konkret: beim Frühstückstisch künftig mehr Klarheit über Zutaten, Herkunft und Zusammensetzung. Hersteller, Händler und Regulierer stehen vor der Herausforderung, die neuen Regeln umzusetzen und zugleich die Balance zwischen Qualität, Vielfalt und Erschwinglichkeit zu halten. Ob diese Reform den Qualitätsstandard der alltäglichen Frühstücksnahrung in der EU tatsächlich hebt, wird sich spätestens in den Monaten nach ihrem Inkrafttreten zeigen.


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