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Irreführung: SPAR vor Gericht wegen diesem Produkt erstinstanzlich verurteilt

Der VKI hatte im Auftrag der Republik geklagt - und Recht bekommen.

4/15/2024
  • Konsumentenschutz
  • Österreich
Irreführung: SPAR vor Gericht wegen diesem Produkt erstinstanzlich verurteilt

Ein „Frozen Yogurt“ sollte maßgeblich aus Joghurt bestehen – oder? Was einem der Hausverstand sagt, das bestätigt auch das „Österreichische Lebensmittelbuch“, wonach bei einem Produkt mit der Bezeichnung „Frozen Yogurt“ zumindest auch 60 Prozent an Joghurt enthalten sein müssen. Klare Sache? Offenbar nicht.

Zumindest nicht für den Lebensmittelhändler SPAR, der in dem Eigenmarken-Produkt „Spar Frozen Yogurt“ lediglich 10 Prozent an Joghurt anbietet. Einer Klage des Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag der Republik Österreich wurde nun vor Gericht in erster Instanz entsprochen, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Hier gibts mehr Infos.


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