Die DrinkStar GmbH mit Sitz im deutschen Rosenheim kennt hierzuladen wohl niemand, ihre Getränke aber wohl fast alle. Der Produzent von „Frucade“ und „Gröbi“ zählt zu den Marktführern im Bereich der Erfrischungsgetränke und insbesondere bei kalorienreduzieren Getränken in Österreich. Mit diesem großen Erfolg sollte auch eine große Verantwortung einhergehen, genau der kommt der Produzent aber nicht nach.
Denn wie das Höchstgericht nun rechtskräftig festgehalten hat, ist die Aufmachung eines konkreten Produkts eindeutig irreführend. Es geht um das „Gröbi Waldbeere“, das offenbar noch nie eine Waldbeere gesehen hat. Der VKI, der im Auftrag der Republik die Firma geklagt hatte, kritisiert auch die Aufmachung, in der nicht nur mit Abbildungen von Waldbeeren, sondern auch mit Sprüche wie „beerig-gut genießen“ geworben wird.
Das Problem: Das Getränk enthält nicht mal natürliche Aromen von Waldbeeren, geschweigen denn die Früchte oder Fruchtsaft selbst. Das Urteil des Handelsgerichts wollte der Hersteller nicht akzeptieren und berief dagegen, auch das Oberlandesgericht wies die Berufung aber ab. Und nun hat auch das Höchstgericht letztinstanzlich festgehalten, dass es sich dabei um Irreführung handelt.
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