In den Supermarkt-Regalen begegnen sie uns täglich, aber auch in vielen anderen Lebensbereichen kommen sie uns immer öfter unter: Sprüche, wonach die Dienstleistung oder das Produkt besonders „klimafreundlich“ wären. Noch schlimmer sind Bezeichnungen wie „CO2-neutral“, denn das suggeriert, dass der dahinterliegende Prozess keinerlei Auswirkungen auf das Klima hätte und das zu behaupten ist grundsätzlich schon sehr gewagt.
Völlig absurd wird es aber, wenn ein Wirtschaftsprozess, der erhebliche negative Auswirkungen auf Umwelt & Klima hat, dann auch noch so bezeichnet wird. Etwa das Fliegen, bei dem bekanntlich große Mengen an Schadstoffen freigesetzt werden. Dass dann ausgerechnet eine Fluglinie damit wirbt, dass man „CO2-neutral“ fliegen könne, hat den Konsumentenschützern im Sozialministerium den letzten Anstoß gegeben, sich intensiver damit zu befassen. Und den VKI damit zu beauftragen, das Unternehmen zu klagen.
Genau das ist vor einiger Zeit passiert, im Auftrag der Republik klagte der VKI die Austrian Airlines aufgrund der Behauptung, dass man „CO2-neutral“ zur Biennale nach Venedig fliegen könne. Wie der VKI auf seiner Seite berichtet, gab das Gericht dem nun statt: „Das LG Korneuburg gab der Klage des VKI statt und bewertete die Werbung als irreführend gemäß § 2 Abs 1 Z 2 UWG. Das Gericht betonte, dass die Frage, ob Werbung mit Umweltschutzbegriffen zur Irreführung geeignet ist, nach strengen Maßstäben zu beurteilen sei und hielt fest, .es der AUA möglich und zumutbar gewesen wäre, über den Einsatz von SAF in einer Form zu informieren, die den Adressat:innen ein klares Bild vermittelt hätte.“
In eigener Sache: Wir arbeiten unabhängig von Parteien und Konzernen. Um unseren Fortbestand zu sichern, sind wir auf Abonnent*innen angewiesen. Bitte schließen Sie jetzt ein Abo ab und ermöglichen Sie damit unsere Berichterstattung. Danke!