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„Kein Kavaliersdelikt“: Konzern höchstgerichtlich zu Bußgeld verurteilt

Der heimische Lebensmittelhandel ist extrem stark konzentriert - weitere Zusammenschlüsse müssen daher angemeldet und geprüft werden.

1/6/2024
  • Österreich
  • Konsumentenschutz
„Kein Kavaliersdelikt“: Konzern höchstgerichtlich zu Bußgeld verurteilt

Dass der heimische Lebensmittelhandel in Österreich so stark konzentriert ist wie kaum wo auf der Welt, das ist vielen Menschen wohl schmerzlich bewusst. Die beiden Supermarkt-Giganten SPAR und REWE (u.a. mit BILLA) vereinen fast 80 Prozent des Marktes, dazu kommen noch HOFER und LIDL und das wars defacto schon mit der Auswahl.

Umso genauer schauen die Behörden hin, wenn es zu weiteren Übernahmen von Handelsgeschäften kommt, immerhin sind sie eine Gefahr für den Wettbewerb und damit nachteilig für Konsument*innen und Bürger*innen. Solche Zusammenschlüsse müssen daher angemeldet werden, damit die Behörden die Möglichkeit haben die Auswirkungen auf den Wettbewerb zu prüfen - genau das hat BILLA PLUS (noch als Merkur Markt) aber in einem konkreten Fall nicht getan, als ein kleiner Händler in Oberösterreich übernommen wurde.

Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat dagegen Rechtsmittel bei Gericht eingelegt und nun in letzter Instanz rechtbekommen. Der BILLA-Konzern wird zu einer Strafe in „spürbarer Höhe“ verurteilt, die exakte Summe ist noch offen. „Kein Kavaliersdelikt“ sind solche Verstöße für Natalie Harsdorf-Borsch, Leiterin der BWB, die ein wegweisendes Urteil sieht.


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