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Ausgangsbeschränkung & Co: Diese Regeln gelten ab jetzt in ganz Österreich

Österreich befindet sich ab heute, 22. November 2021, wieder in einem „harten Lockdown“.

11/22/2021
  • Österreich
  • Gesundheit
Ausgangsbeschränkung & Co: Diese Regeln gelten ab jetzt in ganz Österreich

Österreich befindet sich ab heute, 22. November 2021, wieder in einem „harten Lockdown“. Er gilt für alle Menschen in Österreich, also unabhängig davon, ob man geimpft ist oder nicht. Vorerst gelten die bundesweiten Maßnahmen für 10 Tage, eine Verlängerung um weitere 10 Tage ist aber möglich und wohl auch realistisch. Darüber hinaus ist in manchen Bundesländern, etwa in Oberösterreich und Salzburg, schon jetzt bekannt, dass Maßnahmen zumindest bis zum 17. Dezember bestehen bleiben.

Das sind die Regeln, die jetzt bundesweit gelten:

In allen geschlossenen Räumen, also auch am Arbeitsplatz, gilt nun wieder eine FFP2-Maskenpflicht. Das gilt ebenso für gemeinsame Fahrten in Autos, etwa im Rahmen von Fahrgemeinschaften.

Es gelten ganztägige Ausgangsbeschränkungen, eine Reihe von Ausnahmegründen ist exakt definiert.

  • Abwendung einer unmittelbaren Gefahr von Leib, Leben & Eigentum
  • Betreuung und Hilfe für unterstützungsbedürftige Personen sowie die Ausübung familiärer Rechte und Erfüllung familiärer Pflichten
  • Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens:


  • Notwendige Besorgungen des täglichen Lebens,
  • Kontakt mit einzelnen engsten Angehörigen, wichtigen Bezugspersonen oder dem oder der nicht im Haushalt lebenden Lebenspartner bzw. Lebenspartnerin
  • Gesundheitliche Versorgung inklusive des Weges zur Corona-Schutzimpfung und zu Testungen auf SARS-CoV-2
  • Deckung religiöser Grundbedürfnisse
  • Versorgung von Tieren
  • Berufliche Zwecke und Ausbildungszwecke, sofern erforderlich
  • Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung
  • Wahrnehmung von unaufschiebbaren behördlichen oder gerichtlichen Wegen
  • Teilnahme an gesetzlich vorgesehenen Wahlen
  • Betreten von bestimmten Kundenbereichen
  • Zur Teilnahme an bestimmten Zusammenkünften, wie u.a. Begräbnisse oder Demonstrationen.


Geschäfte bleiben größtenteils geschlossen, Ausnahmen bilden Betriebsstätten der Grundversorgung. Davon umfasst sind etwa der Lebensmittelhandel, Apotheken, Drogeriemärkte, Banken oder Tankstellen. Advent- und Weihnachtsmärkte bleiben geschlossen.

Auch die Schule bleibt geöffnet, es besteht jedoch eine Maskenpflicht auch in den Schulklassen. Kinder können ohne ärztliches Attest dem Unterricht fernbleiben, die Schulen stellen Lernpakete für diese Kinder zur Verfügung.



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