In vielen Fällen der Misshandlung von Tieren, insbesondere bei landwirtschaftlich genutzten Tieren, fragt man sich unweigerlich: Wo waren da die Behörden? In erster Linie sind die Tierärzte dafür verantwortlich, dass die gesetzlichen Vorschriften etwa bei Schlachtungen eingehalten werden. Sie sind dazu verpflichtet sicherzustellen, dass die Tiere nicht unnötig leiden müssen und die Schlachtungen innerhalb der gesetzlichen Rahmen stattfinden.
Genau das dürfte in über 200 Fällen nicht passiert sein, so lautet zumindest die Anklage in einem aktuellen Gerichtsverfahren in Niederösterreich. Der zuständige Tierarzt war laut Anklageschrift bei der Schlachtung von 213 Schafen im Bezirk Wiener Neustadt nicht durchgängig anwesend und habe damit seine Pflichten verletzt. Er soll, so der Vorwurf, wissentlich seine Amtsbefugnis missbraucht haben. Mit fatalen Folgen.
Denn 6 Männer sollen die Schafe misshandelt und gequält haben und die engen Grenzen einer „rituellen Schlachtung“ in Österreich überschritten haben. Das wäre nicht möglich gewesen, wenn der Tierarzt seiner Aufsichtspflicht nachgekommen wäre, so der Vorwurf. Der vom VGT aufgedeckte Fall befeuert erneut eine Grundsatzdiskussion darüber, wie die Einhaltung der bestehenden Vorschriften sichergestellt werden kann und ob sie ausreichen, um Tiere von Angst und Schmerzen zu bewahren – wie es das Gesetz vorsieht.
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