Das wird sich der Mutterkonzern des Lebensmittelhändlers BILLA, die deutsche REWE-Gruppe, und auch andere Konzerne, hoffentlich merken: Mit der österreichischen Bundeswettbewerbsbehörde ist nicht zu spaßen. Zumindest nicht seit Natalie Harsdorf-Borsch dort die Leitung übernommen hat und sich zum Ziel gesetzt hat, für mehr Fairness und Wettbewerb in der heimischen Wirtschaft zu sorgen.
Ihre Mühen tragen ganz offenbar Früchte, immerhin hat sie kürzlich vor dem Obersten Gerichtshof einen Sieg mit Signalwirkung errungen. Der Handelsgigant REWE wird zu einer Rekordstrafe von 70 Millionen Euro verurteilt. Grundlage dafür ist ein Verstoß gegen die Meldepflichten im Bereich des Zusammenschlusses. Was bürokratisch klingt, hat einen guten Grund und dient auch dem Schutz der Konsument*innen.
Da der Lebensmittelhandel in Österreich bereits hochkonzentriert ist, drei Konzerne beherrschen rund 80 Prozent des Marktes, sind weitere Zusammenschlüsse sehr sensibel. Immerhin wird damit die Auswahl der Konsumenten weiter eingeschränkt und daher müssen solche Vorgänge erst wettbewerbsrechtlich geprüft und freigegeben werden. Genau das ist in einem Fall beim BILLA-Vorgänger Merkur nicht geschehen.
Die Entscheidung des OGH kann hier nachgelesen werden.
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