Im Gasteinertal in Österreich ist es vor kurzem zu einem tödlichen Angriff einer Kuh-Herde gekommen. Auf der Schloßalm in Bad Gastein war eine Frau mit ihren beiden erwachsenen Töchtern und ihren beiden kleinen Hunden wandern, als es zu dem Zusammenstoß mit den Kühen gekommen ist. Diese haben dabei die Frau so schwer verletzt, dass ein Rettungshubschrauber gerufen werden musste. Dieser vertrieb zwar die aufgebrachte Herde, konnte die Frau aber nicht retten - sie erlag noch am Unfallort ihren Verletzungen.
Der Fall erinnert an die erstinstanzliche Verurteilung und späteren Freispruch eines österreichischen Landwirts, der für die Tötung einer Frau zur Verantwortung gezogen werden sollte. Das Gericht befand, dass der Bauer für die Attacke im Jahr 2018 nicht verantwortlich gemacht werden kann. Wie Medien berichteten befand das Gericht: "Almgebiete sind grundsätzlich nicht abzuzäunen. Es müssen aber ausreichend Warnschilder und Maßnahmen ergriffen werden, um Wanderer auf mögliche Gefahren durch Weidetiere oder auf alternative Routen hinzuweisen. Das geht dem Urteil des Oberlandesgerichts Innsbruck hervor, das nun rechtskräftig ist."
In eigener Sache: Wir arbeiten unabhängig von Parteien und Konzernen. Um unseren Fortbestand zu sichern, sind wir auf Abonnent*innen angewiesen. Bitte schließen Sie jetzt ein Abo ab und ermöglichen Sie damit unsere Berichterstattung. Danke!