Die Regiothek wurde für die Zukunft entwickelt. Leider ist dein Browser veraltet und unterstützt möglicherweise einige Techniken nicht mehr. Daher kann es zu Anzeigeproblemen kommen.

Du kannst z.B. Browse Happy besuchen um einen aktuellen Browser herunterzuladen.

Artikel

Verordnung jetzt in Kraft: Das sind die neuen Corona-Regeln in Österreich

Im Zentrum steht die FFP2-Maske - doch die Regeln sind nicht ganz leicht zu verstehen.

3/24/2022
  • Gesundheit
  • Österreich
Verordnung jetzt in Kraft: Das sind die neuen Corona-Regeln in Österreich

Erst vor wenigen Wochen wurde der große „Freiheitstag“ gefeiert und im Großteil von Österreich damit auch die Maßnahmen zum Schutz vor der Ausbreitung des Corona-Virus wieder abgebaut. Die Freude war groß, doch sie währte nicht lange. Bereits nach wenigen Tagen wurden erste Stimmen laut, die Explosion der Infektionszahlen mit über 50.000 Neuinfektionen brachte dann die Wende.

Insbesondere der hohe Personalausfall in Krankenhäusern veranlasste Expert*innen dazu ihre Meinung zu revidieren und nun doch neue Verschärfungen zu empfehlen. Der neue Gesundheitsminister Johannes Rauch hat entsprechend reagiert und eine Verordnung vorgelegt, die heute Donnerstag in Kraft tritt. Damit werden in ganz Österreich wieder neue Regeln eingeführt, gelten sollen die Maßnahmen vorerst bis Mitte April.

Die große Rückkehr der FFP2-Maske

Im Zentrum steht die Rückkehr der Maskenpflicht, an öffentlichen Orten, in öffentlichen Verkehrsmitteln, bei körpernahen Dienstleistungen sowie im Handel, auch in Hotels und in der Gastronomie muss künftig doch wieder eine FFP2-Maske getragen werden. Nur wenige Ausnahmen bestehen davon, etwa in der Nachtgastronomie, wo man alternativ auch die 3G-Regel anwenden kann, also beim Eingang kontrollieren kann, ob die Personen geimpft, genesen oder negativ getestet sind.

Auch die Quarantäne-Bestimmungen werden gelockert, so können sich Menschen mit leichtem Verlauf künftig bereits nach fünf Tagen freitesten, sofern sie seit 48 Stunden symptomfrei sind. Doch auch ohne „Freitestung“ kann man die Quarantäne nach diesem Zeitraum verlassen, wenn man in Kauf nimmt, dass man bei jedwedem Sozialkontakt eine Maske trägt und keine Gesundheitseinrichtungen, Gastronomielokale oder Großveranstaltungen besucht.


In eigener Sache: Wir arbeiten unabhängig von Parteien und Konzernen. Um unseren Fortbestand zu sichern, sind wir auf Abonnent*innen angewiesen. Bitte schließen Sie jetzt ein Abo ab und ermöglichen Sie damit unsere Berichterstattung. Danke!

Jetzt abonnieren
Logo Oekoreich

Werde Mitglied bei oekoreich+ und erhalte Zugang zu unseren Top-Stories und exklusive Einblicke.

Mehr erfahren

Jetzt weiterlesen

oekoreich möchte ein bestmögliches Onlineangebot bieten. Hierfür werden Cookies gespeichert. Weil uns Transparenz wichtig ist können Cookies und die damit verbundenen Funktionalitäten, die nicht für die Grundfunktion von oekoreich notwendig sind, einzeln erlaubt oder verboten werden.
Details dazu findest du in unserer Datenschutzerklärung. Dort kannst du deine Auswahl auch jederzeit ändern.