Einen großen Erfolg hat die Arbeiterkammer jüngst gegen unlautere Praktiken von Flugunternehmen vor Gericht errungen. Sie hatte den Billigflieger RYANAIR geklagt und nun recht bekommen. Ganze 35 Klauseln in den Beförderungsbedingungen der Airline wurden von der AK bestritten, das Gericht hat 32 davon als unzulässig und rechtswidrig anerkannt.
Geld kann ganz leicht zurückgeholt werden
Darunter etwa die umstrittene „Check-In-Gebühr“ in Höhe von 55 Euro pro Person und Flug, die nicht eingehoben hätte werden dürfen, so das Gericht. Auch die Neuausstellung einer Bordkarte um 20 Euro, wenn man diese nicht bei sich hat, ist nicht erlaubt. Nun können sich betroffene Airline-Kund*innen mit einem Musterbrief der Arbeiterkammer bares Geld zurückholen. Alle Infos gibt’s hier.
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