Es war eine hoch umstrittene Entscheidung, die das Land Tirol über seine Kommission getroffen hatte. Demnach sollten gleich zwei Wölfe, ein Paar, abgeschossen werden, weil es im Verdacht steht Schafe gerissen zu haben. Für Wirbel hatte zusätzlich gesorgt, dass die beiden Wölfe offenbar kleine Jungen zu versorgen haben, die im Fall ihrer Tötung selbst zum Hungertod verdammt wären. Der Aufschrei im Land war groß, der WWF hatte sogar Einspruch gegen den Abschussbescheid eingelegt.
Und konnte damit nun einen Etappensieg erringen, denn der Verwaltungsgerichtshof hat heute den Abschussbescheid aufgehoben und damit die Jagd auf die Wölfe verboten. Das Land Tirol, namentlich der Landesrat Josef Geisler, haben nun angekündigt das Landesjagdgesetz so adaptieren zu wollen, dass ein Abschuss möglich wird. An der EU-Konformität einer abweichenden Regelung darf gezweifelt werden, immerhin steht der Wolf in der gesamten Europäischen Union unter strengem Schutz.
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