Unterhändler des Europäischen Parlaments und der Regierungen der EU-Staaten haben sich auf einen Abwehrmechanismus gegen bestimmte klimaschädliche Waren aus Drittländern verständigt. Das teilte die tschechische EU-Ratspräsidentschaft nach langen Verhandlungen mit.
Das sogenannte CO2-Grenzausgleichssystem soll dafür sorgen, dass die Anstrengungen der EU zur Minderung von Treibhausgasemissionen nicht durch Einfuhren von CO2-intensiven Erzeugnissen aus anderen Ländern wieder zunichte gemacht werden. Zudem soll auch die Verlagerung der Produktion aus der EU in Weltregionen verhindert werden, die beim Klimaschutz weniger ambitioniert sind als die Europäischen Union. Die Regelung soll zunächst für Produkte wie Zement, Eisen und Stahl, Aluminium, Düngemittel sowie Strom und Wasserstoff gelten. Ab Oktober 2023 sollen Daten über die Emissionen dieser Güter eingesammelt werden.
Funktionieren soll das System nach Angaben der EU-Kommission, indem Importeure gezwungen werden, für die Einfuhr von bestimmten Produkten Verschmutzungszertifikate zu kaufen. Diese sollen dem CO2-Preis entsprechen, der gezahlt worden wäre, wenn die Waren nach den EU-Regeln für die Bepreisung von CO2-Emissionen hergestellt worden wären. Nur wenn ein Nicht-EU-Hersteller nachweisen kann, dass er bereits einen Preis für das CO2 bezahlt hat, das bei der Herstellung der eingeführten Waren im Drittland entstanden ist, kann der EU-Einführer sich die entsprechenden Kosten voll anrechnen lassen.
Zustimmung der Länder steht aus
Das soll zu vergleichbaren Kosten für Importgüter und in der EU produzierte Produkte führen. EU-Hersteller müssen nämlich durch das Emissionshandelssystem (ETS) bereits für den Ausstoß klimaschädlicher Gase wie CO2 über Zertifikate bezahlen. In Brüssel wird der neue Mechanismus CBAM genannt - nach der englischen Abkürzung für CO2-Grenzausgleichssystem (Carbon Border Adjustment Mechanism).
Damit der CBAM umgesetzt werden kann, müssen sich die EU-Länder und das Parlament jetzt noch über eine geplante Reform des Emissionshandels verständigen. Dafür sind Verhandlungen angesetzt. Dann soll auch entschieden werden, ab wann der CBAM vollständig gelten soll. Beide Projekte sind Teil des sogenannten "Fit for 55"-Pakets der Europäischen Kommission. Die darin vorgeschlagenen Gesetze sollen den EU-Ländern dabei helfen, CO2-Emissionen bis 2030 um 55 Prozent gegenüber 1990 zu senken und bis 2050 klimaneutral zu werden.
(oekoreich/APA)
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