Die Regiothek wurde für die Zukunft entwickelt. Leider ist dein Browser veraltet und unterstützt möglicherweise einige Techniken nicht mehr. Daher kann es zu Anzeigeproblemen kommen.

Du kannst z.B. Browse Happy besuchen um einen aktuellen Browser herunterzuladen.

Artikel

Regierung in der Kritik: „Gefährdet massiv die Rettung verletzter Tiere!“

Eine Novelle des Tierärztegesetzes hat das größte Tierheim Österreichs in Schwierigkeiten gebracht.

5/9/2025
  • Tiere
  • Österreich
Regierung in der Kritik: „Gefährdet massiv die Rettung verletzter Tiere!“

Eine Novelle des Tierärztegesetzes hat das größte Tierheim Österreichs in Schwierigkeiten gebracht. Seit der Gesetzesänderung ist es gemeinnützigen Tierschutzorganisationen verboten, Tierärztinnen und Tierärzte anzustellen. Das gefährdet massiv die Rettung und Versorgung verletzter Wildtiere. Tierschutz Austria kämpft für Gleichbehandlung.

Alle bisher vorgestellten Lösungen aus dem Ministerium sind entweder Scheinlösungen alias Scheinselbständigkeitskonstruktionen oder teuer. Die Hinzufügung eines Nebensatzes, in dem Tierheime genannt werden, die öffentliche Aufgaben erfüllen, reicht aus, um den Missstand in der Verordnung zu korrigieren“, sagt Madeleine Petrovic, Präsidentin von Tierschutz Austria.

Im Jahr 2024 wurden im Tierschutzhaus Vösendorf über 10.000 Tiere betreut – ein Großteil davon in akuten Notsituationen. Besonders die Versorgung verletzter Wildtiere ist auf schnelle medizinische Hilfe angewiesen. „Seit der Gesetzesnovelle sind Tierheime gezwungen, auf kostspielige externe Leistungen oder prekäre Vertragsmodelle auszuweichen – das ist nicht nur ineffizient, sondern auch rechtlich bedenklich“, erklärt Petrovic.

250.000 Euro Mehrkosten – jährlich

Für Tierschutz Austria bedeutet die Gesetzeslage eine jährliche Mehrbelastung von rund 250.000 Euro allein am Standort Vösendorf. „Das ist Geld, das direkt den Tieren fehlt – und das nur, weil ideologische oder wirtschaftliche Interessen über den Tierschutz gestellt wurden“, so Petrovic.

Volksanwaltschaft fordert Änderung in §14 Tierärztegesetz

Die Volksanwaltschaft ortet einen klaren Verfassungswiderspruch und fordert eine rasche Gesetzeskorrektur. Konkret empfiehlt sie, die Liste der Ausnahmen in §14 Abs 5 des Tierärztegesetzes zu erweitern, sodass auch gemeinnützige Tierheime Tierärzt*innen direkt anstellen dürfen. Dazu ist eine Änderung des Bundesgesetzes erforderlich – oder eine Präzisierung in der zugehörigen Verordnung.

Appell an die neue Bundesregierung

Tierschutz Austria und die Volksanwaltschaft fordern die neue Bundesregierung auf, diese klare Benachteiligung endlich zu beseitigen. „Ein Satz im Verordnungstext würde reichen, um tausenden Tieren jedes Jahr zu helfen. Dass wir überhaupt darüber diskutieren müssen, ist ein politisches Armutszeugnis“, so Petrovic.

Dass wesentlich kleinere Einrichtungen oder Tierheime im Eigentum einer Gebietskörperschaft (zB die Spanische Hofreitschule oder das Tierquartier der Stadt Wien) problemlos Tierärzt:innen anstellen dürfen, ist sachlich nicht gerechtfertigt; derzeit ist ein VfGH-Verfahren in Vorbereitung, das jedoch lange dauern und Geld erfordern wird, welches eigentlich für den Betrieb des Tierschutzhauses bestimmt ist.“


In eigener Sache: Wir arbeiten unabhängig von Parteien und Konzernen. Um unseren Fortbestand zu sichern, sind wir auf Abonnent*innen angewiesen. Bitte schließen Sie jetzt ein Abo ab und ermöglichen Sie damit unsere Berichterstattung. Danke!

Jetzt abonnieren
Logo Oekoreich

Werde Mitglied bei oekoreich+ und erhalte Zugang zu unseren Top-Stories und exklusive Einblicke.

Mehr erfahren

Jetzt weiterlesen

oekoreich möchte ein bestmögliches Onlineangebot bieten. Hierfür werden Cookies gespeichert. Weil uns Transparenz wichtig ist können Cookies und die damit verbundenen Funktionalitäten, die nicht für die Grundfunktion von oekoreich notwendig sind, einzeln erlaubt oder verboten werden.
Details dazu findest du in unserer Datenschutzerklärung. Dort kannst du deine Auswahl auch jederzeit ändern.