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Reportage

„Neue Gentechnik“: So will die Industrie die Kennzeichnung verhindern

Eine Neuregulierung des EU-Gentechnikrechts könnte CRISPR/Cas9 als Gentechnik ausschließen und Kennzeichnungen bei Lebensmitteln verwaschen.

2/4/2022
  • Gesundheit
  • Ernährung
  • Landwirtschaft
„Neue Gentechnik“: So will die Industrie die Kennzeichnung verhindern

Im Jahr 2020 ging der Nobelpreis für Chemie an die beiden Entdeckerinnen der „Genschere“ CRISPR/Cas9. Die französische Mikrobiologin Emmanuelle Charpentier und die US-amerikanische Biochemikerin Jennifer Doudna haben die Bearbeitung des Genoms revolutioniert und mit ihrem in Science 2013 veröffentlichen Paper für entsprechende Aufmerksamkeit gesorgt. Die Methode verändert Erbgut präzise, schnell und billig, ohne artfremde Gene in das vorhandene Erbgut einbauen zu müssen. Es reicht aus, mit der „Schere“ im Genom einzelne Basenpaare der DNA an einer exakt definierten Stelle zu durchtrennen. Basenpaare können entfernt, hinzugefügt oder ausgetauscht werden.

Mit dieser Entdeckung ging eine Welle neuer Entwicklungen einher, die unerschöpflich scheint. In China experimentiere man an menschlichen Embryonen und versuche krankheitsverursachende Mutationen beim Menschen zu reparieren. In der Pflanzenzüchtung gehe es um Widerstandskräfte gegen Infektionen, Schädlinge und Extremwetter-Bedingungen. Bei Tieren seien Erkrankungen gezielt modellierbar und werden anschließend weiter untersucht. Die Vorteile der Gentechnologie scheinen für Wissenschaftler klar auf der Hand zu liegen, jedoch werden ethische Aspekte immer wieder kontrovers diskutiert.

Gentechnik – eine Frage der Definition?

Eine solche Diskussion wirft gerade die Europäische Kommission (EU) mit einem am 29. April 2021 veröffentlichten Bericht zur Anwendung „neuer Gentechnik“ auf. Bis dato steht die EU Gentechnik skeptisch gegenüber, die Methode CRISPR/Cas9 könnte das ändern. Noch in diesem Jahr soll eine öffentliche Beratung stattfinden und daraus hervorgehende Pläne für das EU-Gentechnikrecht im Jahr 2023 vorgestellt werden. „Die EU plant für das zweite Quartal 2022 eine öffentliche Konsultation im Rahmen eines Impact Assessments. Es ist davon auszugehen, dass die EU-Kommission, Directorate-General Sante Health and Food, auf Basis dieser Konsultation und Beratung im Jahr 2023 einen neuen Rechtsakt für die „neue Gentechnik“ vorlegt“, meint Iris Strutzmann, Abteilung Umwelt und Verkehr, der Arbeiterkammer (AK Wien).

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Nicht mehr als solche erkennbar? Die Kennzeichnung der Gentechnik könnte unterwandert werden
Was sich genau ändern wird, sei jedoch unklar. „Die Industrie hat als klares Ziel, „neue Gentechnik“ aus der Gentechnik Verordnung herauslösen und nur als „novel food“ zu klassifizieren. Das würde bedeuten, dass es für diese Art von gentechnisch veränderten Organismen (GVOs) dann keine umfangreiche Risikoanalyse zu Anbau und gesundheitlichen Folgen mehr gäbe und Produkte, die GVOs enthalten, auch nicht mehr als solche gekennzeichnet werden müssten“, sagt Thomas Waitz, Abgeordneter im Europaparlament für Die Grünen.

EuGH betrachtet GVOs als Gentechnik

Eine potenzielle Überarbeitung des EU-Gentechnikrechts würde somit eine gesunde Umwelt und eine klare Kennzeichnungen für Konsumenten gefährden. Josef Glößl, Professor am Institut für Pflanzenbiotechnologie und Zellbiologie, zudem früherer Vizerektor für Forschung und Internationale Forschungskooperation an der Universität für Bodenkultur Wien (Boku Wien) sowie Gründungsmitglied von Open Science, sieht das anders. Er bevorzugt anstelle des Begriffs "neue Gentechnik" den Begriff "neuartige genomische Technik" (NGT) oder "neuartige genomische Verfahren" oder "neue genomische Züchtungsverfahren". "Die meisten dieser genomischen Verfahren, Genom-Editierung, entsprechen per gesetzlicher Definition nicht der Gentechnik. Die ethische Beurteilung von Gentechnik oder Genom-Editing hängt grundsätzlich nicht von der Art‚ der verwendeten Technik ab, sondern von den konkreten Anwendungsfällen. Es muss hinterfragt werden, welche positiven und negativen Konsequenzen aus einem Verwenden oder Nicht-Verwenden resultieren", so Glößl.

EU-Gentechnikrecht

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt reguliert das EU-Gentechnikrecht Anwendungsbereiche wie der Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt, die Zulassung, bzw. Freisetzung, der veränderten Organismen in die Umwelt sowie die Kennzeichnung von genmanipulierten Produkten im Handel. Im Juli 2018 wurden die GVOs, basierend auf einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), als Gentechnik aufgefasst und in das EU-Gentechnikrecht inkludiert. Fortan gelten GVOs gleichermaßen als Gentechnik wie die ältere Methode der transgenen Organismen. Gemäß Gentechnikgesetz ist ein GVO als Organismus definiert, der unter natürlichen Bedingungen nicht vorkommt. Gemäß des Vorsorgeprinzips galt es, potenzielle Schäden für Mensch und Umwelt im Vorhinein abzuwenden.

Der Rechtsstreit entfachte in Frankreich. Nationale Vorschriften hätten aufgehoben werden sollen, um herbizidtolerante Rapssorten anzubauen. Der EuGH bekräftigte sein Rechtsurteil gegen die Freisetzung dieser genetisch veränderten Rapspflanzen: Lebende Pflanzen könnten sich über Landesgrenzen hinweg ausbreiten. Ein Prozess der unaufhaltbar sei. Die Entwicklung und Anwendung der GVOs müsse aber überwacht werden, um das nötige Sicherheitsniveau zu gewährleisten. Im Kern zählt der EuGH folgende drei Methoden als genetische Veränderungen auf: die DNA-Rekombinationstechnik, der sämtliche Methoden unterliegen, die genetisches Material neu anordnen; direktes Einführen von Erbgut in einen Organismus, das außerhalb des Organismus zubereitet wurde; Zellfusion, bei der Zellen verschmelzen und sich unterschiedliches Erbgut vermischt.

Transgene Organismen und CRISPR/Cas9

Vor Jahrzehnten war unter Gentechnik das Einschleusen von Fremdgen oder -genen, sogenannte Transgene, in ein natürliches Genom zu verstehen. Fremdes genetisches Material kann gleichermaßen in Pflanzen und Eizellen von Tieren eingebaut werden. Nach dem Einschleusen der Transgene kommt es zur Ausprägung des gewünschten Merkmals. Für Nutztiere bedeutet das in erster Linie eine Ertragssteigerung, beispielsweise hinsichtlich der Milchproduktion. Im Bereich der Arzneientwicklung werden Tiere wie beispielsweise Mäuse gezüchtet, die durch bewusstes An- und Ausschalten von Genen menschliche Tumore wachsen lassen können. Erkenntnisse daraus kommen Menschen zugut. Nutzpflanzen werden widerstandsfähiger gegen Kälte und Dürre gemacht.

Mit der „Genschere“ CRISPR/Cas9 kann man Erbgut rekombinieren, herausschneiden oder gezielt einfügen. Es handelt sich um eine genetische Methode, die innerhalb des EU-Gentechnikrechts zur angeführten DNA-Rekombinationstechnik, ebenso Gentechnik genannt, dazugezählt werden könnte. Wie bei transgenen Organismen ist das eine Manipulation von außen. Demzufolge wurde beschlossen, dass sowohl transgene Organismen als auch mit der CRISPR/Cas9 Methode veränderte Organismen GVOs sind. Konkret gesagt: Gentechnik bleibt Gentechnik. Daher spricht man bei der modernen Genschere von der „neuen Gentechnik“. „In den späten 90er Jahren haben die Chemiekonzerne verstanden, dass sie den Kampf um Gentechnik verloren haben. Darum verwenden sie jetzt lieber Begriffe wie „neue Züchtungsmethoden“. Ich würde weiterhin den Begriff „neue Gentechnik“ verwenden. Es sind neue Methoden zur gentechnischen Veränderung“, sagt Waitz.
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Gentechnisch veränderter Mais - in der Europäischen Union zugelassen
Zugelassene Gentechnik in der EU

Derzeit ist nur ein gentechnisch veränderter Organismus für den Anbau in der EU zugelassen. Dabei handelt es sich um die transgene Maispflanze MON810. Hinter dem Akronym MON scheint der Name Monsanto des gleichnamigen US-Konzerns zu stecken. Er wurde 2018 von der deutschen Bayer AG übernommen. Diese genmanipulierte Maispflanze gibt selbsttätig Gift gegen den Maiszünsler frei. Eine Schmetterlingsart, deren Lieblingsspeise die Maispflanze ist. Sie lebt in deren Stamm, in dem sie für von außen eingetragenen Pestiziden nicht erreichbar ist. Bei der genmanipulierten Maispflanze frisst der Maiszünsler ein Protein mit der Pflanze mit, das seinen Verdauungstrakt schädigt, es aber für Menschen ungefährlich ist.

Es wird klar, dass der Einsatz dieser gentechnisch veränderten Art Einfluss auf die Artenvielfalt nimmt, in dem Fall jenes des Falters und anderer Tiere, die sich wiederum von ihm ernähren. Laut dem industrienahen Internetportal Transgen (Link: https://www.transgen.de/aktuell/2658.eu-zulassung-gentechnik-pflanzen.html) können aktuell 85 verschiedene genetisch veränderte Pflanzen in die EU importiert und als Lebens- und Futtermittel verwendet werden. Darunter Mais, Soja und Baumwolle. Die Zulassungsverfahren von durchschnittlich 3,6 und weiteren 1,3 Jahren dauern den Befürwortern, die das Vorsorgeprinzip stark kritisieren, zu lang.

Mehr „neue Züchtungstechnik“ in der EU

Im Kontext der Genschere soll es auf europäischer Ebene nicht länger, um das „Ob“ der Gentechnik gehen, sondern um das „Wie“. Glößl sehe einen breiten Konsens dafür, „dass die rechtlichen Rahmenbedingungen für neuartige genomische Technik (NGT) angepasst werden müssen. 1. Die rechtliche Gleichsetzung von NGTs und GVOs ist wissenschaftlich nicht zu rechtfertigen. 2. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für NGTs sind so zu gestalten, dass sie eine Verwendung für nachhaltig orientierte Landwirtschaft zumindest nicht behindern, beispielsweise durch Hürden wie eine kaum umsetzbare Kennzeichnungspflicht. 3. NGTs ermöglichen nützliche Züchtungsziele gegen Hitze, Trockenheit oder Schädlinge.“

Hinter den „neuen Züchtungsmethoden“ sehen die Befürworter großes Potenzial wie das Minimieren von klimabedingten Ernteausfällen und dem Verbiss durch Schädlinge, Widerstandskraft gegen Extremwetter-Bedingungen sowie optimaler Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln. „Die Hersteller argumentieren meistens damit, dass Nähr- und Inhaltsstoffe optimiert würden. So sollen gesündere Lebensmittel auf den Markt kommen. Das mag zum Teil stimmen, aber 90 Prozent aller Sorten, die aus neuer Gentechnik entstehen, sind herbizidresistent. Das macht für Produzenten dieser neuen Gentechnik, also Bayer/Monsanto und Corteva, durchaus Sinn. Die haben Interesse daran, dass ihre Chemie gebraucht wird. Die Idee ist, ein möglichst monoformes Mega-Feld zu haben, über das riesige Maschinen fahren. Dort wird Gift gespritzt, das alles tötet, außer der angebauten Pflanze“, sagt Waitz.

Kennzeichnung der GVOs

Werden genetisch veränderte Pflanzen aus dem EU-Gentechnikrecht gestrichen, könnten sie ohne langwierige Zulassungsverfahren und Risikobewertung rasch auf den europäischen Markt kommen. Eine Kennzeichnung über Gentechnik würde fehlen und eine Rückverfolgung der Ware wäre nahezu unmöglich. „Für die Chemie-Konzerne bedeutet das einen riesigen Marktvorteil, weil dadurch Bauern und Bäuerinnen komplett von ihnen abhängig werden. Einerseits müssen sie das Saatgut von ihnen kaufen, da sich GVOs nicht so leicht selbst züchten lassen und andererseits produzieren sie auch gleich die richtige Chemie dazu, die diese Pflanzen nicht schädigt“, ergänzt Waitz. „Der Zugang der AK ist nicht das Forschen oder die Verwendung zu verbieten, sondern dass Produkte, die auf dem Markt landen einer Risikobewertung unterliegen, für die Konsumenten und Konsumentinnen sicher sind und entsprechende Kennzeichnung vorliegt sowie die Produkte rückverfolgbar sind“, sagt Strutzmann.

Österreichs Politik

Der ehemalige Gesundheitsminister Rudolf Anschober sprach sich wiederholt für die Einhaltung des Vorsorgeprinzips aus. Auch der amtierende Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein sprach sich positiv zu strengeren Regeln zu Gentechnik in Österreich aus, hob jedoch die positive Seite im medizinischen Einsatz hervor. In den kommenden Monaten werden die Umweltministerin Leonore Gewessler und Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger Stellung zu einer Neuregulierung des EU-Gentechnikrecht nehmen müssen.

Österreichs Landwirtschaft ist derzeit frei von Gentechnik und reduziert genetisch veränderte Futtermittel mehr und mehr. „Es gibt aber auch schon erste Rufe, diese Haltung aufzuweichen, etwa vom Bauernbund und der Agrarlobby“, weiß Waitz und weiter: „Das Wichtigste ist, dass Österreich sich im Rat klar dagegen positioniert und quer durch die EU versucht Allianzen mit anderen Ländern, die für Transparenz und das Vorsorgeprinzip stehen, zu bilden.

Im Frühjahr 2021 wurde daher ein Aufruf von 18 Organisationen und Verbänden aus den Bereichen Landwirtschaft, Lebensmittelkennzeichnung, Umwelt und Konsumentenschutz an die österreichische Regierung herangetragen, um sich seitens Österreichs nach wie vor für die Beibehaltung der Neuen Gentechnik innerhalb des EU-Gentechnikrechts einzusetzen. Unter den Unterzeichnern befinden sich neben der Bundesarbeiterkammer auch beispielsweise Arche Noah, Bio Austria, Foodwatch Österreich, Österreichische Berg- und Kleinbäuer_innen oder auch Global2000 und WWF Österreich.
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Bereits im April 2021 wurde ein Aufruf an die zuständigen Minister*innen gerichtet
Darauf hat die Umweltministerin Leonore Gewessler reagiert und sich proaktiv dafür eingesetzt, dass die „neue Gentechnik“ im Umweltrat diskutiert wird. Denn die „neue Gentechnik ist auf EU-Ebene im Agrarministerrat gelandet, da dort das Urteil des Europäischen Gerichtshofs 2018, das klar vorsieht, dass die „neue Gentechnik“ unter bestehende EU-Gentechnikregeln fällt, kritisch aufgefasst wurde. Der Agrarministerrat hat daraufhin die Kommission mit besagtem Bericht zur „neuen Gentechnik“ beauftragt, der im April 2021 veröffentlicht wurde. Daher finden die Diskussionen um die „neue Gentechnik“ federführend im Agrarministerrat und damit auch im Agrarausschuss des EU-Parlaments statt“, so Strutzmann.

Ergebnisse des EU-Berichts

Diesem österreichweiten Aufruf geht der eingangs erwähnte Bericht über „neue Gentechnik“ der EU voraus. Laut einem Beitrag von Iris Strutzmann, sei auffällig, dass unter den 107 erwähnten Interessensgruppen „zum Beispiel sowohl der Dachverband für die Landwirtschaft als auch die Mais-, Zucker-, Obst- und Weizenproduzent_innen befragt wurden. Zugleich findet sich aber nur eine Konsument_innenorganisation oder ein Dachverband für biologische Landwirtschaft unter den Befragten.“ Dazu sagt Strutzmann: „Für die Erstellung des Berichts gab es die Möglichkeit, dass 107 Stakeholder und alle Mitgliedstaaten einen Fragebogen ausfüllen. Die genannten 107 waren von der Kommission vorausgewählt. Ein getätigter Eintrag seitens der AK scheint in dieser Auswertung gar nicht auf, weil wir nicht eingeladen waren.“

Seitens Global2000 habe eine Analyse ergeben, dass zwei Drittel der Befragten industriefreundlich eingestellt seien. Des Weiteren lässt sich nach Strutzmann lesen, dass gerade mal 1,6 Prozent der Forschungsgelder für Gentechnik für Risikoforschung, Monitoring und Nachweismethoden bei der „neuen Gentechnik“ ausgegeben würden. Folglich hapert es hier an stichfesten Daten, um einen sicheren Einsatz von „neuer Gentechnik“ oder der sogenannten „neuen Züchtungstechnik“ zu gewährleisten.

Zukunftsszenario

Tritt die neue Gentechnik nun unkontrolliert in die freie Wildbahn, ist schwer vorauszusagen, wie sie sich ausbreitet und mit welchen Folgen zu rechnen ist. Für Waitz bedeutet das die Gefährdung des biologischen Landbaus: „Die wichtigste politische Folge wäre der Verlust der Transparenz für Konsumenten und Konsumentinnen. Durch die fehlende Nachweispflicht ließen sich GVOs im Supermarkt oder in verarbeiteten Speisen nicht mehr nachvollziehbar.“ Auch für Strutzmann sind nicht nur die Konsumenten gefährdet: „Wenn es wie in den USA kommt, wo es keine Kennzeichnung mehr gibt, bedeutet das auch starke Probleme für die Biobauern, die dann nämlich nicht mehr wissen, was der Nachbar anbaut und somit auf ihren eigenen Feldern landet.“

Eine kontrollierte Weiterentwicklung von Züchtungsmethoden hält Waitz durchaus für sinnvoll: „Unter Zuhilfenahme von Gensequenzierung können natürliche Züchtungsmethoden beschleunigt werden. Dieser Prozess war in der Vergangenheit deswegen so langwierig, weil Züchtungen erst über mehrere Generationen ausprobiert werden mussten. In geschlossenen Systemen, also für die medizinische Verwendung in einem geschlossenen Bio-Reaktor ist neue Gentechnik unheimlich wichtig, etwa in der Entwicklung von Impfstoffen, wie wir das in den letzten Jahren gesehen haben. Wichtig ist aber, dass diese Experimente nicht freigesetzt werden. Eine Anwendung in der Landwirtschaft ist viel zu gefährlich.“

Die Diskussion um „neue Gentechnik“ oder „neue genomische Züchtungsverfahren“ scheint noch lange nicht beendet. Wichtig bleibt eine genaue Analyse, die wie im EU-Gentechnikrecht vorgesehen alle Geltungsbereiche und entsprechende Risikobewertung berücksichtig und vor allem für die Menschheit klar definiert, was die gentechnische Methode CRISPR/Cas9 eigentlich ist.


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