Seit Jahren wird über Personalmangel in der österreichischen Gastronomie geklagt, so mancher Unternehmer forderte sogar schon die Lockerung der Zumutbarkeitsbestimmungen von Arbeitslosen, damit diese leichter in eine Beschäftigung gezwungen werden können. Dass immer weniger Menschen in der heimischen Gastronomie arbeiten möchten, das liegt aber auch an den teils katastrophalen Zuständen in ebendieser.
Es geht um den rauen Ton, die langen Arbeitszeiten – und natürlich um die schlechte Bezahlung. Die ist vor allem dort mies, wo Mitarbeiter*innen um ihre Ansprüche geprellt werden. Und das kommt leider öfter vor, als man denken möchte. Das zeigt auch der aktuelle Fall eines Arbeitnehmers, dem von seinem Arbeitgeber der Lohn geraubt wurde. Für wenige Stunden war er offiziell angemeldet, arbeiten musste er aber Vollzeit.
Weder wurden die Abgaben bei der Sozialversicherung und die Steuern korrekt abgeführt, noch wurde er für sein Arbeitspensum fair entlohnt. Der Unternehmer, mittlerweile in der Insolvenz, missachtete damit eindeutig die geltenden Vorschriften. Nur der Gang zur Arbeiterkammer Oberösterreich und dann vor Gericht konnte dem Arbeitnehmer zu seinem Recht verhelfen und dafür sorgen, dass er seine Ansprüche ausbezahlt bekommt.
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