In Kärnten wird derzeit ein Streit um eines der heimlichsten Wildtiere Österreichs rechtskräftig ausgetragen: Der Goldschakal (Canis aureus), eine mittelgroße Raubtierart, die in den letzten Jahrzehnten von Süden und Osten nach Mitteleuropa gewandert ist, steht im Zentrum heftiger Auseinandersetzungen zwischen Naturschützern, Behörden und der Jägerschaft.
Während die Landesregierung die Jagd auf diese Tiere ausdrücklich zulässt und reguliert, warnen Expert*innen und Umwelt-NGOs vor einem Vorgehen, das nicht nur ökologisch fragwürdig, sondern auch rechtswidrig sei. Im Landesverwaltungsgericht Kärnten wird nun über eine Beschwerde verhandelt, die weitreichende Folgen für den Naturschutz und das Jagdrecht in Österreich haben könnte.
Unklare Bestandslage – Jagd ohne Datenbasis?
Die Organisation Tierschutz Austria kritisiert scharf, dass der Erhaltungszustand des Goldschakals in Österreich bislang unzureichend wissenschaftlich erfasst ist. Nach Angaben der NGO – bestätigt durch Wildtierökolog*innen – existieren zwar vereinzelte Sichtungen, Wildkameraaufnahmen und Berichte über Abschüsse, jedoch kein Monitoring, das den Anforderungen der EU-Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie, Anhang V) entspricht. Demnach darf ein Tier „nicht ohne gesicherte Daten zum günstigen Erhaltungszustand“ bejagt werden, weil es ansonsten nicht artenschutzrechtlich gerechtfertigt sei.
Dr.in Michaela Lehner, Leiterin der Stabstelle Recht von Tierschutz Austria, nennt diese Praxis „ökologisch unverantwortlich und schlicht rechtswidrig“. Sie verweist darauf, dass der Goldschakal im FFH-Bericht der EU seit über zwölf Jahren nicht in einem günstigen Erhaltungszustand geführt wird und für Österreich keine verlässlichen Angaben existieren, ob es sich im Inland um reproduzierende Populationen oder lediglich um Zuzüge aus den Nachbarländern handelt.
Zahlen sprechen eine deutliche Sprache
Laut aktueller Berichterstattung wurden seit Beginn der Bejagung im Jahr 2022 bis Anfang 2025 „fast 100 Goldschakale in Kärnten getötet“, allein im Jagdjahr 2024/25 waren es 47 Tiere. Wie viele Tiere tatsächlich in Kärnten leben, ist jedoch laut lokalen Wildtiermonitoren nicht bekannt – entsprechende wissenschaftliche Daten fehlen bislang.
Das Problem: Ohne standardisierte Populationserhebungen kann nicht klar gesagt werden, ob diese Abschüsse lokal tragbar sind oder ganze kleine Populationen gefährden. Die wenigen Daten der Jägerschaft basieren vor allem auf Wildaufnahmen und Sichtungen, bei denen doppelte Zählungen oder Verwechslungen mit anderen Caniden (zum Beispiel Fuchs oder Jungwolf) möglich sind.
Goldschakal in Österreich – ein Wanderer zwischen Ökosystemen
Biologisch betrachtet ist der Goldschakal ein äußerst anpassungsfähiges Tier: mittelgroß (Schulterhöhe bis 50 cm, Gewicht meist zwischen 10–13 kg), mit einem langen, schmalen Körperbau und charakteristischer gelblich-grauer Fellfärbung. Er gehört zur Familie der Hundeartigen (Canidae) und lebt meist einzelgängerisch oder in Paaren. Wegen seiner dämmerungs- und nachtaktiven Lebensweise bleibt er dem Menschen oft verborgen.
Historisch galt der Goldschakal in Mitteleuropa als selten und vereinzelter Durchzügler. Der erste nachweisliche Beleg eines Goldschakals in Österreich stammt aus dem Jahr 1987, weitere Reproduktionsnachweise erfolgten 2007 und 2009 im Nationalpark Neusiedler See–Seewinkel. Seither gibt es sporadische Meldungen aus mehreren Bundesländern.
Ein bemerkenswertes Ereignis war die Bestätigung des ersten Goldschakals in Wien im Jänner 2023, der allerdings als Straßenopfer entdeckt wurde – zugleich ein wissenschaftlich verwertbarer Nachweis dafür, dass die Art inzwischen bis in urbane Regionen reicht.
Rechtlicher Flickenteppich: Schutzstatus variiert bundesweit
Die rechtliche Lage des Goldschakals in Österreich ist komplex und uneinheitlich. Im EU-Kontext fällt der Goldschakal unter Anhang V der FFH-Richtlinie: Er darf unter bestimmten Voraussetzungen bejagt werden, jedoch nur dann, wenn ausreichende Informationen vorliegen, wonach der Erhaltungszustand günstig ist.
Tatsächlich ist der Goldschakal in Österreich nicht einheitlich geschützt. In mehreren Bundesländern – darunter Burgenland, Oberösterreich, Steiermark, Salzburg und Kärnten – erlaubt das Jagdrecht die Bejagung in bestimmten Monaten (meist vom 1. Oktober bis 15. März). In Tirol gilt derzeit sogar ganzjährige Jagd ohne Schonzeit, während Vorarlberg und Wien den Schakal vollständig schützt.
Diese uneinheitlichen Regelungen werfen nicht nur juristische Fragen auf, sondern spiegeln auch unterschiedliche gesellschaftliche Wahrnehmungen des Tieres wider: Während Jägerinnen ihn teilweise als „Plage“ betrachten, sehen Naturschützerinnen ihn als wichtigen Bestandteil eines funktionierenden Ökosystems, dessen regulatorische Rolle und Einfluss auf andere Wildtierbestände noch nicht ausreichend erforscht ist.
Monitoring als Schlüssel: Goldschakalprojekt und Forschung
Ein Hoffnungsträger für bessere Daten ist das Golden Jackal Project Austria, das seit 2015 am Institut für Wildbiologie und Jagdwirtschaft der Universität für Bodenkultur Wien (BOKU) läuft. Hier werden systematisch Sichtungen, Kamera- und genetische Daten gesammelt, um die Verbreitung, Häufigkeit und Ökologie der Art in Österreich besser zu verstehen.
Dieses Citizen-Science-Projekt nutzt unter anderem Berichte aus der Bevölkerung, Foto-Traps und sogar Bioakustik-Methoden, um die Anwesenheit der Tiere nachzuweisen. Eine Herausforderung bleibt jedoch, standardisierte Monitoring-Protokolle zu entwickeln, die mit internationalen Kriterien vergleichbar sind, wie sie beispielsweise für Wolf- oder Luchspopulationen existieren.
Ökologische Debatte: Bedrohung oder Bereicherung?
Die Auswirkungen des Goldschakals auf heimische Ökosysteme sind verschiedentlich Gegenstand wissenschaftlicher und jagdlicher Debatten. Einige Jäger*innen argumentieren, der Schakal entziehe „Niederwild“ wie Hasen oder Rehwildjäger ihre Beute und beeinträchtige lokale Wildbestände. Wissenschaftliche Studien zeigen jedoch, dass der Goldschakal überwiegend kleine Säugetiere, Aas oder Kulturfolger frisst und dass seine Rolle in europäischen Ökosystemen noch nicht vollständig verstanden ist.
Dabei ist wichtig zu betonen: Der Goldschakal ist für den Menschen in der Regel keine Gefahr. Begegnungen sind selten, weil das Tier scheu ist und sich meist bei Dämmerung oder Nacht bewegt. Sein Auftreten ist Teil eines größeren Musters der Carnivore-Rückkehr in mitteleuropäische Landschaften – befeuert durch Klimaänderungen, Habitatveränderungen und Ausbreitungsdynamiken aus südlicheren Regionen.
Rechtsstreit als Signalwirkung
Die aktuelle Verhandlung vor dem Kärntner Landesverwaltungsgericht hat Signalwirkung über das Bundesland hinaus: Geht die Beschwerde von Tierschutz Austria durch, könnte dies nicht nur die Jagdregelungen für Goldschakale in Kärnten kippen, sondern auch bundesweit Präzedenzwirkung entfalten. Es geht dabei nicht nur um ein Tier, sondern um die Frage, wie Artenschutz und Jagd in Zeiten des globalen Wandels rechtlich und wissenschaftlich verknüpft werden.
Öffentliche Aufmerksamkeit und Fachdebatten zu Themen wie Monitoring-pflicht, Erhaltungszustand und EU-Artenschutzrecht könnten in nächster Zeit zunehmen. Für viele Biologinnen und Tierschützerinnen wäre dies ein Schritt zu mehr evidenzbasierter Wildtierpolitik. Für Jagdverbände und traditionelle Jägerschaften bedeutet es eine Auseinandersetzung mit neuen Erwartungen an Nachhaltigkeit und rechtlicher Konformität.
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