Es ist ein großer Erfolg für die internationale Tierschutzszene und die Millionen Menschen, die sie in aller Welt unterstützt. In Kanada wurde kürzlich beschlossen, dass künftig keine Tierversuche mehr für Kosmetika durchgeführt werden dürfen. Und das gilt auch für Importe von Produkten, die außerhalb Kanadas erzeugt wurden und für die nachweislich Versuche an Tieren vorgenommen wurden. Ein wichtiger Schritt also.
Nicht ganz so weit ist man in der Europäischen Union. Denn während in der EU offiziell seit Jahren Tierversuche für Kosmetika verboten sind, finden sie leider nach wie vor statt. Die Umgehung gelingt dadurch, dass das Verbot nur für jene Rohstoffe gilt, die ausschließlich für die Kosmetikproduktion gedacht sind. Die allermeisten fallen aber laut Auskunft der AK Oberösterreich auch unter die EU-Chemikalienrichtlinie.
Die AK informiert über die Schwachstellen der EU-Gesetzgebung:
- Alle Produkte, die bereits vorher an Tieren getestet wurden, dürfen weiterhin verkauft werden. Es besteht keine Kennzeichnungspflicht.
- Das Tierversuchsverbot gilt nur für Stoffe, die ausschließlich zur Kosmetikherstellung genutzt werden. Die meisten Bestandteile von Kosmetika werden aber auch in Wasch- oder Reinigungsmitteln eingesetzt und diese dürfen weiterhin in Tierversuchen getestet werden.
- Kosmetikkonzerne können allerdings noch immer Tierversuche für ihre Produkte durchführen: Das aber nur außerhalb der EU und nur für Produkte, die auch außerhalb der EU verkauft werden. Das bedeutet, dass Sie innerhalb der EU sicher sein können, Kosmetika ohne Tierversuche zu bekommen. Der Produzent kann anderswo allerdings immer noch mit Tierleid Geschäfte machen.
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