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Eilt: Kampf gegen Transport trächtiger Kühe nach Marokko kommt vor Höchstgericht!

528 Rinder aus dem Emsland sollen nach Marokko gebracht werden - doch Niedersachsen wehrt sich dagegen. Nun zieht die Ministerin vor das Höchstgericht, um den Transport noch zu verhindern.

5/24/2021
  • Tiere
  • Deutschland
Eilt: Kampf gegen Transport trächtiger Kühe nach Marokko kommt vor Höchstgericht!

Die Ereignisse in Niedersachsen rund um den erneuten geplanten Transport von Tieren nach Marokko überschlagen sich regelrecht, wir haben den aktuellen Stand. Doch zuerst ein Blick zurück: Ende Mai sollte ein Transport mit 528 Rindern vom Emsland aus nach Marokko stattfinden. Die zuständige Landwirtschaftsministerin Barbara Otto-Kinast (CDU) hatte diesen stoppen lassen, gilt doch Marokko als kein sicherer Drittstaat was die Einhaltung der europäischen Tierschutzstandards betrifft. Damit darf keine Abfertigung erfolgen.
 
Aus Niedersachsen soll kein Transport mit tragenden Kühen in unsichere Drittstaaten“ gehen hatte die Ministerin kurzerhand angekündigt und den aktuellen Transport per Erlass gestoppt. Wie auch schon jenen Anfang Mai, wo 270 trächtige Kühe aus Bayern über den Umweg Niedersachsen nach Marokko zur Schlachtung gebracht werden sollten. Erst nach großem öffentlichem Druck wurde dieser vom Land gestoppt, dann vom Gericht aber wieder erlaubt. Mittlerweile sind diese Tiere bereits in Marokko, wie oekoreich berichtete.
 
Jetzt geht’s vors Oberste Landesgericht
 
Doch auch in diesem Fall hat das Gericht in Osnabrück den Transport der 528 Kühe nach Marokko erlaubt. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass nicht nachgewiesen sei, dass die Tiere unterwegs oder vor Ort misshandelt werden würden. Eine Farce für alle, die sich intensiver mit dem Thema Tiertransporte und den Zuständen in Nordafrika beschäftigen. Doch diesmal will die Ministerin das Urteil nicht einfach hinnehmen und hat den Landkreis Emsland angewiesen, beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg gegen das Urteil zu berufen.
 
Die europäische Rechtsprechung ist eigentlich recht klar: Sollte auf dem Weg in den Drittstaat oder im Drittstaat selbst die Einhaltung der europäischen Gesetze nicht gewährleistet werden können, dürfen die Tiertransporte auch nicht abgefertigt werden. Eine entsprechende Erkenntnis des Europäischen Gerichtshof liegt seit Jahren vor, wird aber in der Praxis oft ignoriert. Hier offenbaren sich die Schwächen des EU-Systems, wo anders als in Großbritannien nicht einfach Exporte von Nationalstaaten verboten werden können.


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