Dass man in der Gastronomie in den allermeisten Fällen kein Fleisch aus Österreich aufgetischt bekommt, das wissen viele Menschen spätestens seit der Kampagne des „Tierschutzvolksbegehrens“. Damals wurde vielfach aufgezeigt, wie oft Kalbfleisch aus Holland, Putenfleisch aus Polen oder Schweinefleisch aus Deutschland in Österreich am Teller landen. Produziert wird das dort oft in industrieller Massentierhaltung.
Möglich macht das die Blockade der Herkunftskennzeichnung durch den ÖVP-Wirtschaftsbund und die Wirtschaftskammer, die nach wie vor nicht möchte, dass die Konsumenten erfahren, was ihnen vorgesetzt wird. Was für Auswirkungen das aber haben kann, das zeigt nun ein Fall aus der Steiermark. Dort wurde nämlich Gästen etwas anderes verkauft, als ihnen dann am Ende wirklich serviert wurde.
Tierquälerische Haltungsbedingungen
Wie die „Kleine Zeitung“ exklusiv berichtete, hat ein Lokal im Osten der Steiermark über Wochen hinweg mit einer „Happy Hour“ für Schnitze. geworben und dabei behauptet, dass das Schnitzelfleisch ausschließlich von österreichischen Bauern stammen würde. „Ausschließlich von steirischen und burgenländischen Bauern“ würde das Schnitzel stammen, so der Wortlaut der Bewerbung, die wohl viele Menschen angelockt hat.
Tatsächlich stellte sich aber heraus, dass das Putenfleisch nicht aus Österreich, sondern aus Deutschland stammt. Und dort wiederum gelten ganz andere Haltungsstandards als in Österreich, die Bedingungen für die Tiere werden von Experten als tierquälerisch eingestuft. Außerdem stellen die Importe von Fleisch aus dem Ausland einen direkten Angriff auf die Existenz der heimischen Bäuerinnen & Bauern dar.
Welche Konsequenzen?
Konfrontiert mit der Aufdeckung argumentiert der Wirt mit einem „Fehler“, er habe nur das Schweinefleisch aus Österreich bewerben wollen, nicht aber die Pute. Ob der Fall rechtliche Konsequenzen für ihn haben kann, manche sprechen von „Betrug“ oder „Irreführung“, das wird gerade rechtlich abgeklärt. Fakt ist, dass derzeit niemand sicher sein kann, was in den Restaurants wirklich am Teller landet.
Die Behauptung, dass Fleisch aus Österreich stamme, obwohl es in Wahrheit aus dem Ausland kommt, ist aber schon jetzt nicht mehr erlaubt. Sollte nachgewiesen werden können, dass der Wirt vorsätzlich eine falsche Behauptung über die Herkunft seiner Speisen aufgestellt und kommuniziert hat, so wird das wohl Konsequenzen haben. Wie weitreichend und effektiv diese sind, das steht auf einem anderen Blatt.
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