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Reportage

Wegweisendes Urteil: Gericht verbessert Bedingungen für Essenszusteller

Ein aktuelles Urteil aus Italien sorgt für Aufsehen in ganz Europa: Ein Gericht in Mailand hat entschieden, dass die rund 40.000 Fahrerinnen und Fahrer der Plattformen...

3/5/2026
  • Ernährung
  • International
Wegweisendes Urteil: Gericht verbessert Bedingungen für Essenszusteller

Ein aktuelles Urteil aus Italien sorgt für Aufsehen in ganz Europa: Ein Gericht in Mailand hat entschieden, dass die rund 40.000 Fahrerinnen und Fahrer der Plattformen von Glovo beziehungsweise deren italienischer Tochtergesellschaft Foodinho rechtlich „reguliert“ werden müssen – anders ausgedrückt: Die Arbeitsverhältnisse müssen den italienischen Arbeitsgesetzen entsprechen und nicht nur als angeblich selbstständige Tätigkeit gelten“. Dieses Urteil gilt als maßgeblich für die Zukunft der sogenannten Gig-Economy in Italien und potenziell auch in anderen europäischen Ländern.

Der Hintergrund ist ein langjähriger Rechtsstreit: Die Staatsanwaltschaft in Mailand hat bereits Anfang Februar 2026 die italienische Einheit von Glovo, Foodinho, unter gerichtliche Aufsicht gestellt, weil der Verdacht besteht, dass Fahrerinnen und Fahrer unter ausbeuterischen Arbeitsbedingungen beschäftigt wurden. Der neu bestätigte Gerichtsbeschluss ordnet nun an, dass ein vom Gericht bestellter Verwalter dafür sorgen muss, dass alle etwa 40.000 „Rider“ legal beschäftigt werden – also ein Arbeitsverhältnis bekommen, das den Mindeststandards des italienischen Arbeitsrechts entspricht.

Was bedeutet „legal beschäftigt“?

In dem 54-seitigen Gerichtsdokument, das dieser Entscheidung zugrunde liegt, führt das Gericht aus, dass die bisherigen Entlohnungs- und Beschäftigungsmodelle der Plattform nicht „eine freie und menschenwürdige Existenz“ gewährleisteten. So hätten viele Fahrer nur rund 2,50 Euro pro Lieferung erhalten – ein Betrag, der deutlich unter dem in Italien gesetzlich festgelegten Existenzminimum von 1.245 Euro pro Monat liegt und in manchen Fällen mehr als 75 % unter der Armutsgrenze verbleibt.

Viele Gewerkschaften und Arbeitsrechtsexpertinnen sehen in dem Urteil eine Klärung eines zentralen Konflikts: Plattformarbeiter gelten formal oft als „selbstständig“, weil sie keine festen Arbeitszeiten haben und scheinbar frei wählen können, ob und wann sie arbeiten. In der Realität aber werden sie durch Algorithmen gesteuert, überwacht und in ihren Handlungen stark kontrolliert – was juristisch für einen Beschäftigtenstatus spricht und nicht für echte Selbstständigkeit, so die Kritik.

Historische und juristische Einordnung der Rider-Debatte in Italien

Die Debatte darüber, ob „Rider“ (in Italien „ciclofattorini“) als echte Selbstständige oder als Arbeitnehmer gelten, ist in Italien nicht neu, sondern zieht sich durch Entscheidungen und juristische Diskussionen der letzten Jahre. Der Begriff „Rider“ bezeichnet in Italien seit einiger Zeit Menschen, die über digitale Plattformen Lieferungen ausführen – meist von Essen oder Paketen – und über Apps mit Aufträgen versorgt werden.

Bereits in früheren Gerichtsfällen, etwa im Foodora-Fall von 2018, hatte ein italienisches Arbeitsgericht entschieden, dass die betroffenen Lieferanten formal selbstständig seien und kein Angestelltenverhältnis. Diese Entscheidung basierte stark darauf, dass die Fahrer selbst entscheiden konnten, ob und wann sie arbeiten. Allerdings führte dieses rechtliche Schema zu Debatten über den Schutz von Arbeitnehmerrechten, da viele dieser Plattformarbeiter faktisch keine sozialen Absicherungen (z. B. Krankenversicherung, bezahlten Urlaub, Arbeitsschutz) genießen.

Ein weiterer bedeutender juristischer Meilenstein wurde 2025 erreicht: Der italienische Oberste Gerichtshof (Corte di Cassazione) bestätigte in einem Urteil, dass Rider als „extern organisierte Mitarbeiter“ klassifiziert werden können, wenn das Unternehmen tatsächlich Kontrolle über Auftragserteilung, Leistungsanforderungen und Algorithmen ausübt – selbst wenn der Vertrag formal eine Selbstständigkeit behauptet. Dies führt dazu, dass ihnen bestimmte Schutzrechte zustehen, die klassische Arbeitnehmer genießen.

Die Faktoren der Plattformwirtschaft: Kontrolle vs. Flexibilität

Ein zentraler Streitpunkt in der juristischen und politischen Debatte Italiens ist das Spannungsverhältnis zwischen zwei Polen: Flexibilität und Schutz. Plattformunternehmen argumentieren oft, dass die Fahrer flexibel und autonom arbeiten, weil sie selbst entscheiden können, wann sie sich in die App einloggen und Lieferungen annehmen. Doch die Gegner dieses Modells weisen darauf hin, dass Algorithmus-Management, Bewertungssysteme und Kundenanforderungen faktisch eine Steuerung darstellen, die den freien Willen der Arbeiter einschränkt – und damit den Arbeitsverhältnissen von Angestellten ähnelt.

Ein aktueller Bericht aus Italien zeigt diesen Konflikt sehr deutlich: In einer Reihe von Studien und juristischen Analysen wurde festgestellt, dass digitale Plattformarbeit oft als „quasi-selbstständig“ verkauft wird, tatsächlich aber Arbeitsbedingungen schafft, die starke Kontrolle, Risikoaversion der Arbeitnehmer und einen Mangel an sozialen Sicherheiten aufweisen.

Reaktionen von Gewerkschaften, Politik und Unternehmen

Die Reaktionen auf das Mailänder Urteil sind unterschiedlich: Gewerkschaften sehen darin einen Durchbruch im Kampf für Arbeitnehmerrechte in der Gig Economy. Sie argumentieren, dass Plattformarbeitende genauso Schutz verdienen wie Angestellte in traditionellen Sektoren und dass dieses Urteil die Tür zu besseren Löhnen, sozialen Leistungen und Arbeitsschutz öffnen könnte.

Plattformunternehmen wie Glovo betonen hingegen, dass eine direkte Verpflichtung, alle Rider fest einzustellen, nicht unbedingt die einzige Lösung sei und dass die Entscheidung nicht automatisch bedeutet, dass alle 40.000 Fahrer künftig echte Angestellte werden müssen. Vielmehr gehe es darum, die rechtliche Lage zu klären und sicherzustellen, dass gesetzliche Mindeststandards eingehalten werden.

Politisch hat der Fall in Italien eine Debatte ausgelöst, die auch Fragen des Sozialstaates und der Digitalisierung berührt: Wie viel Schutz braucht ein Arbeitsmarkt, der zunehmend von digitalen Plattformen und algorithmischer Steuerung geprägt wird? Wie können Regulierungen gestaltet werden, ohne Innovation zu behindern, aber gleichzeitig Die Arbeitsrechte der Menschen zu sichern?

Internationale und europäische Dimension

Auch auf europäischer Ebene ist das Thema der Gig-Economy und der Rechtsstatus von Plattformarbeitern ein wichtiges Thema. Die Europäische Union arbeitet seit einiger Zeit an Richtlinien, die Plattformarbeitern mehr Rechte garantieren sollen – etwa durch klarere Definitionen, wann ein Arbeitsverhältnis besteht und welche Schutzstandards gelten müssen.

Das Mailänder Urteil kann daher nicht nur als italienisches Präzedenzurteil gesehen werden, sondern als Teil einer größeren Bewegung in Europa, die die Arbeitsbedingungen und Rechte von digitalen Arbeitern reformieren will – auch vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung von Plattformarbeit in vielen Volkswirtschaften.


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