Bereits vier Prozent der österreichischen Haushalte heizen mit Holzpellets, Tendenz stark steigend. Insbesondere in Niederösterreich, Oberösterreich und der Steiermark wird viel mit dem gepressten Holz geheizt, am meisten Pellets produziert werden hingegen in Kärnten und Tirol. Im Jahr 2021 gab es ein neues Allzeit-Hoch bei den Neuinstallationen von Pellets-Heizungen, über 12.000 Stück wurden neu eingebaut – das ist ein Anstieg um fast 300 Prozent, verglichen mit den Neuinstallationen im Jahr 2016.
Mindestens genauso stark wie die Nachfrage steigen allerdings auch die Preise für die Pellets. Im September 2022 kostete das Kilogramm Holzpellets satte 57 Cent, zum Vergleich kosteten sie im September 2021 nur rund 23 Cent. Das entspricht einer Steigerung um rund 140 Prozent innerhalb von nur 12 Monaten. Eine Kostenexplosion, die offenbar auf illegalen Preisabsprachen innerhalb der Pellet-Branche basiert. So lautet zumindest der Verdacht der Bundeswettbewerbsbehörde, die nun sogar Hausdurchsuchungen durchgeführt hat.
Verband dementiert, Verbraucherschützer drohen
Nähere Informationen zu der Causa liegen noch nicht vor, der Branchenverband „Pro Pellets“ weist die Vorwürfe aber zurück. Die Preissteigerungen seien darauf zurückzuführen, dass die Kosten für Sägespäne, die Strom- und die Transportkosten gestiegen sind. All das führe zu einer Verteuerung der Herstellung von Holzpellets. Außerdem sei der Preis in Österreich niedriger als in Nachbarländern wie Deutschland oder Italien. Dies würde der Annahme widersprechen, dass es in Österreich zu einer Kartellbildung gekommen sei.
Ganz anders sieht das hingegen die Arbeiterkammer. Sie spricht von einer „regionalen Verknappung“, das würde für einen Verstoß gegen das Kartellrecht sprechen. Bereits seit Monaten werde der Pellets-Markt beobachtet, auch in den Bundesländern werden diesbezüglich Daten erhoben und den Behörden zur Verfügung gestellt. Verbraucherschützer raten bereits dazu die Rechnungen für Pellets aufzuheben, möglicherweise – wenn sich der Verdacht der Preisabsprache bestätigt – könnten Sammelklagen eingebracht werden.
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