Die Werbung zu den Produkten kennen wohl sehr viele Menschen, immerhin lief sie lange Zeit im Fernsehen und auch in sozialen Netzwerken. Der Süßwarenhersteller KATJES bewarb seine Süßigkeiten mit poppigen Sprüchen und Bildern und dem Hinweis, dass sie „klimaneutral“ wären. Dagegen klagte die Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs und bekam nun vor dem obersten Gericht in Deutschland recht. Demnach verstößt KATJES mit seiner Werbung gegen das Wettbewerbsrecht.
Der Bundesgerichtshof führt seine Entscheidung wie folgt aus: „Bei einer Werbung, die einen mehrdeutigen umweltbezogenen Begriff wie "klimaneutral" verwendet, muss deshalb zur Vermeidung einer Irreführung regelmäßig bereits in der Werbung selbst erläutert werden, welche konkrete Bedeutung maßgeblich ist. Aufklärende Hinweise außerhalb der umweltbezogenen Werbung sind insoweit nicht ausreichend. Eine Erläuterung des Begriffs "klimaneutral" war hier insbesondere deshalb erforderlich, weil die Reduktion und die Kompensation von CO2-Emissionen keine gleichwertigen Maßnahmen zur Herstellung von Klimaneutralität darstellen, sondern die Reduktion gegenüber der Kompensation unter dem Gesichtspunkt des Klimaschutzes vorrangig ist. Die Irreführung ist auch wettbewerblich relevant, da die Bewerbung eines Produkts mit einer vermeintlichen Klimaneutralität für die Kaufentscheidung des Verbrauchers von erheblicher Bedeutung ist.“
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