In Österreich gilt nun wieder eine Impfpflicht. Der Nationalrat hat sie mit überwältigender Mehrheit beschlossen, Bundesrat und Bundespräsident bestätigt. Damit ist das Gesetz in Kraft und für alle in Österreich lebenden Menschen ab 18 Jahren gültig. Doch es gibt auch eine Reihe von Ausnahmen, die im Zuge einer Verordnung des Gesundheitsministeriums festgelegt werden. Wie der ORF berichtet, soll sollen folgende Ausnahmen gelten:
· Schwangere
· Personen, deren Gesundheit durch die Impfung gefährdet werden könnte (bspw. Allergiker)
· Akut Corona-Erkrankte
· Personen mit geschwächtem Immunsystem (etwa Krebspatienten)
Bestätigen können das Vorliegen dieser Ausnahmegründe die jeweils behandelten Ärztinnen und Ärzte in Ambulanzen sowie zuständige Amtsärzte.
Wie bereits angekündigt gilt jedoch derzeit und noch bis zum 15. März eine Übergangsphase, in der zwar die Impfpflicht schon aktiv ist, aber noch nicht sanktioniert wird. Danach werden all jene, die bei Polizeikontrollen keinen Impfnachweis vorlegen können, angezeigt. Man hat dann immer noch die Möglichkeit den Nachweis zu erbringen, eine endgültige Anzeige wird erst danach vorgenommen.
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