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Hund trotz Warnweste erschossen: Psychotest für Jäger nach „Verwechslung“ gefordert

Am 27. Dezember 2025 wurde in Pettenbach (Oberösterreich) ein Bordercollie namens Cooper auf einem Forstweg wenige Meter vor seinem Halter von einem Jäger erschossen

1/15/2026
  • Österreich
  • Tiere
  • Artenvielfalt
Hund trotz Warnweste erschossen: Psychotest für Jäger nach „Verwechslung“ gefordert
Foto: TSA

Am 27. Dezember 2025 wurde in Pettenbach (Oberösterreich) ein Bordercollie namens Cooper auf einem Forstweg wenige Meter vor seinem Halter von einem Jäger erschossen – obwohl der Hund ein neonfarbenes Brustgeschirr trug. Laut der Tierschutzorganisation Tierschutz Austria wurde Cooper offenbar mit einem Fuchs verwechselt, ein Szenario, das zugleich grotesk und zutiefst erschütternd wirkt.

Die Frage von Michaela Lehner, Leiterin der Stabstelle Recht bei Tierschutz Austria: „Seit wann tragen Füchse Warnwesten?“ trifft den Kern einer Debatte, die längst über allein juristische Winkelzüge hinausgehen muss.

Kein Einzelfall

Der Tod von Cooper ist kein tragischer Einzelfall, sondern sinnfälliges Symbol eines Systems, das Haustiere systematisch zu Freiwild degradiert. Ein aktuelles Rechtsgutachten von Univ.-Prof.in Dr.in Erika Wagner kommt zu dem Schluss, dass der Abschuss von Haustieren verfassungswidrig ist, da er in unverhältnismäßiger Weise in das Grundrecht auf Eigentum eingreift und auf Regelungen beruht, die aus einer Zeit stammen, als Hunde noch als herrenlose Bedrohung galten. Die Lebenswirklichkeit heute – Haustiere als integrale Familienmitglieder – findet in diesen veralteten Normen keine reflektierte Berücksichtigung.

Und doch: Auf rund 98 Prozent der Staatsfläche ist der sogenannte Haustierabschuss legal. In einigen Bundesländern ist er sogar verpflichtend oder umfasst das Erschießen von Tieren nach dem Fang in Lebendfallen. Diese Regeln entstammen nicht wissenschaftlicher Abwägung, sondern tradierter Jagdpraxis – ein Relikt aus Zeiten, in denen die soziale Bindung zwischen Mensch und Tier in dieser Form schlicht nicht existierte.

Was hier als „Wildschutz“ oder „Jagdschutz“ etikettiert wird, ist in der Praxis ein Automatismus der tödlichen Gewalt: Freilaufende Hunde und Katzen gelten als potentielle Gefahr für Wildtiere und können ohne besondere Einschränkung erschossen werden. Schätzungen gehen davon aus, dass jährlich – in ganz Österreich – über 30 000 Haustiere durch Jäger:innen getötet werden. Diese Zahlen lassen erahnen, wie tief dieses Problem in der zeitgenössischen Jagdpraxis verwurzelt ist.

Perverse Ungleichbehandlung

Was bedeutet das für unsere Gesellschaft? Zunächst einmal bedeutet es, dass wir uns auf dramatische Weise von der grundlegenden Empathie verabschieden, die wir Haustieren entgegenbringen: die Anerkennung ihres Eigenwertes, ihrer Rolle in Familien und ihrer Unverletzlichkeit. Dass der Verlust eines geliebten Tieres finanziell nicht zu kompensieren ist, wird selbst von Jurist:innen als Banalität beschrieben – als ob Schmerz quantifizierbar wäre.

Schlimmer noch: Die aktuelle Rechtslage schafft eine perverse Ungleichbehandlung. Während Jagdhunde explizit aus den Abschussregelungen ausgenommen sind, sind alle anderen Hunde, Katzen oder Kleintiere dieser tödlichen Praxis schutzlos ausgeliefert – selbst wenn sie eindeutig identifiziert und begleitet werden. Gleichzeitig entzieht sich das System jeder Form von empirischer Kontrolle: Es gibt keine verlässlichen Statistiken darüber, wie viele Tiere tatsächlich durch Jäger:innen fallen. Die Dunkelziffer bleibt ein makabrer Schatten über einem gesellschaftlichen Tabuthema.
Der Fall Cooper darf nicht unkommentiert bleiben. Er macht deutlich, dass Jagdgesetze – so wie sie heute ausgelegt werden – nicht nur archaische Denkweisen bewahren, sondern aktiv Gefahren für Mensch und Tier perpetuieren. Die Tatsache, dass ein gut sichtbarer Familienhund mit einem Wildtier verwechselt werden kann, zeigt eine Erschütterung von gesunden Wahrnehmungs- und Sicherheitsstandards auf.

Reform gefordert

Wir müssen uns die Frage stellen: Wollen wir einerseits Tiere als Familienmitglieder akzeptieren und gleichzeitig zulassen, dass ein legaler Rahmen existiert, der diese Tiere wie bewegliche Zielscheiben behandelt? Eine Gesellschaft, die Empathie und Schutz predigt, darf nicht im gleichen Atemzug solche Doppelmoral institutionalisiert dulden.

Es ist an der Zeit, diese Jagdgesetzgebung zu hinterfragen, neu zu denken und so zu reformieren, dass sie mit den fundamentalen Werten unserer Zeit vereinbar ist – dem Schutz des Lebens und dem Respekt vor fühlenden Wesen. Was wir brauchen, ist kein Grundsatzstreit um Jagdethik, sondern eine klare rechtliche und moralische Absage an die Gewissensfreiheit, Tiere zu erschießen, nur weil ein historisches Gesetz dies erlaubt. Denn: Füchse brauchen keine Warnwesten – und kein Hund sollte es je nötig haben, eine zu tragen, um seinem Leben eine echte Chance zu geben.


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