Tiere sind fühlende Wesen, sie lieben, sie empfinden Schmerz, sie träumen, sie sehnen sich nach Gemeinschaft und einem Leben ohne Angst. Das ist nicht die romantisierte Vorstellung von irgendwelchen Stadtbewohnern, das ist gesichertes Wissen, gestützt auf langjährige Forschung. Die Wissenschaft hat uns das längst bewiesen.
Trotzdem werden Tiere in unseren Gesellschaften nach wie vor nicht als fühlende Wesen qualifiziert, sondern wie leblose Objekte betrachtet. Ob in der Landwirtschaft, wo die wichtigsten Schutzbestimmungen defacto ausgehebelt werden, oder auch im privaten Bereich. Das zeigt ein neues Urteil des Europäischen Gerichtshofs.
Hund wie ein Koffer behandelt
Mit seinem Urteil vom 16. Oktober 2025 (Rs. C-218/24) hat der EuGH entschieden, dass Haustiere als „Reisegepäck“ zu betrachten sind. Ausgangspunkt für das Urteil war eine Klage, nachdem ein Hund bei einem Transport mit einem Flugzeug verloren gegangen ist. Wie ein Koffer, ist er am Zielort einfach nicht mehr aufgetaucht.
Das Gericht entschied zugunsten der Fluggesellschaft, dass ein Entschädigungsanspruch nur bis zur Höhe eines verlorenen Reisegepäcks gilt, nicht aber ein immaterieller Schadenersatz zustehen würde. Indirekt qualifiziert das höchste Gericht damit ein fühlendes Wesen als lebloses Objekt – und das sorgt für Ärger.
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