Eigentlich gibt es schon ein Bundesgesetz, dass das Aussetzen von Wildtieren verbietet, die in freier Wildbahn nicht überlebensfähig sind – etwa Fasanen. Diese werden teils extra gezüchtet und dann für Jagden ausgesetzt, an denen sich Menschen mit zu viel Geld und Zeit beteiligen, obwohl es dafür überhaupt keine ökologische Notwendigkeit gibt. Das Gesetz ist also bereits da, es wird aber nicht exekutiert.
Gegen diese Praxis laufen Tierschützer*innen bereits seit Jahren Sturm, unter anderen hatte der Verein gegen Tierfabriken eine umfassende Kampagne gestartet. Mit Erfolg, denn bereits in Wien, Vorarlberg, Salzburg und dem Burgenland wurden entsprechende Landesgesetze beschlossen, die diese sinnbefreite Jagdpraxis verbieten.
Tirol ist aus dem fragwürdigen „Club“ ausgestiegen
Nun hat sich auch Tirol dem Druck gebeugt und eine Regelung erlassen, wie der VGT in einer Aussendung informiert: „In den § 53 des Tiroler Jagdgesetzes wurden neue Absätze (2) und (3) hinzugefügt, die das Aussetzen heimischer Wildtiere von einer Bewilligung der Landesregierung abhängig machen, die nur erteilt werden darf, wenn das Aussetzen der wissenschaftlichen Forschung dient oder für den Erhalt einer Art erforderlich ist, wie z.B. beim Bartgeier. Für die Jagd dürfen jedenfalls keine Tiere mehr ausgesetzt werden.“
Damit bleiben nur noch Oberösterreich, Niederösterreich und Kärnten als Bundesländer, in denen nach wie vor Wildtiere zur Belustigung einer kleinen Gruppe von Menschen gezüchtet, ausgesetzt und geschossen werden dürfen.
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