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Reportage

Schluss mit Anbindehaltung! Wieso die Misshandlung in den Ställen endlich aufhören muss

In Deutschland und Österreich entzündet sich seit Jahrzehnten eine Debatte, die ebenso elementar wie emotional ist: Wie gehen wir mit Tieren in der Landwirtschaft um?

1/13/2026
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Schluss mit Anbindehaltung! Wieso die Misshandlung in den Ställen endlich aufhören muss

In Deutschland und Österreich entzündet sich seit Jahrzehnten eine Debatte, die ebenso elementar wie emotional ist: Wie gehen wir mit Tieren in der Landwirtschaft um? Diese Frage steht im Zentrum eines jüngst veröffentlichten offenen Briefes von Tierärztinnen und Tierärzten, die ein sofortiges und generelles Verbot der sogenannten Anbindehaltung fordern – eine Haltungsform, die in beiden Staaten trotz wachsender Kritik weiterhin weit verbreitet ist. Ausgehend von dieser Forderung entsteht ein konkretes politisches und ethisches Konfliktfeld, das die Grenzen von Tierwohl, Landwirtschaftspolitik und gesellschaftlicher Verantwortung auslotet.

Anbindehaltung beschreibt ein Haltungssystem, bei dem Nutztiere wie Rinder über lange Zeiträume fest an einer Stelle angebunden sind und kaum Bewegungsfreiheit haben. In der Praxis bedeutet dies: Kühe stehen in engen Ställen tagein, tagaus an derselben Stelle, können sich nicht frei bewegen, soziale Kontakte sind eingeschränkt, natürliche Verhaltensweisen nur stark begrenzt möglich. Diese Haltungsform stammt aus Zeiten, in denen Arbeitsabläufe und Raummangel in Ställen solche Systeme nahelegten – doch in einem modernen Rechtsstaat gilt sie für viele Kritiker längst als Anachronismus, der ethisch nicht mehr vertretbar ist.

Tierärzte richten offenen Brief an Politik

Der offene Brief, der in Deutschland an den Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer gerichtet wurde, bringt diese Kritik auf den Punkt: Rund eine Million Rinder werden aktuell in Anbindehaltung gehalten, so heißt es zu Beginn des Appells von Expertinnen und Experten aus Veterinärmedizin, Wissenschaft und Tierschutz. Die Autorinnen und Autoren schildern die Anbindehaltung als Haltungsform, die die elementaren Bedürfnisse der Tiere massiv einschränkt – Bewegungsfreiheit, Ausdruck natürlichen Sozialverhaltens und artgemäße Aktivität seien in dieser Form kaum möglich. Aus tierärztlicher Sicht sei das nicht vertretbar. Sie fordern deshalb ein verbindliches und zeitnahes Ende dieser Praxis. Der Appell ist als deutliches Signal an Politik und Öffentlichkeit gedacht und wird von zahlreichen Fachleuten unterstützt.

Was in dem offenen Brief implizit mitschwingt, ist ein grundlegender Konflikt: Einerseits stehen in Deutschland Tierwohl und Tierschutz als rechtliche und gesellschaftliche Leitlinien im Raum. Andererseits setzen Politik und Teile der Landwirtschaft weiterhin auf traditionelle Haltungsformen – trotz wachsender wissenschaftlicher Evidenz, dass diese Systeme für die Tiere schädlich sind. Kritiker werfen der Regierung vor, das Staatsziel „Tierschutz“ nicht ernst zu nehmen, wenn sie an der Anbindehaltung festhält oder deren Ausstieg nur schleppend und unzureichend vorantreibt.

In Österreich ist die rechtliche Situation formal anders gelagert: Die sogenannte dauernde Anbindehaltung von Rindern ist seit geraumer Zeit gesetzlich verboten. Neuere Regelungen schreiben sogar vor, dass bestehende Ausnahmen bis spätestens 2030 auslaufen, und in einigen Bereichen wurde das Ende dieser Haltungsform schon früher beschlossen. Für Betriebe mit AMA-Gütesiegel etwa gilt seit Anfang 2024 ein Verbot von dauernder Anbindehaltung, und Milch oder Fleisch aus solchen Betrieben darf nicht mehr mit dem Gütesiegel beworben werden.

Doch diese gesetzlichen Verbote sind geprägt von langen Übergangsfristen und Ausnahmeregeln, die erlauben, dass Tiere weiterhin monatelang an einem Ort fixiert werden. In der Praxis bedeutet das: Trotz Verbots in der Theorie haben viele Betriebe reale Schlupflöcher, um die Haltung fortzusetzen oder lediglich minimal angepasste Systeme zu nutzen. Dies wirft die Frage auf, wie ernst es der Gesetzgeber mit dem Tierwohl wirklich meint, wenn die Umsetzung so lange dauert und Ausnahmen weiterhin weit verbreitet sind.

Das Geld ist wichtiger als das Tierwohl

Die wissenschaftliche und tierschutzrechtliche Kritik trifft auf starke politische und ökonomische Interessen. Landwirtschaftsminister Rainer etwa hat deutlich gemacht, dass er an der Anbindehaltung festhalten will – eine Entscheidung, die breite Empörung ausgelöst hat. Tierschutzverbände kritisierten scharf, dass der Minister damit das bestehende Staatsziel Tierschutz und zahlreiche wissenschaftliche Erkenntnisse ignoriert. Für sie ist klar: Eine Haltungsform, die Tieren elementare Verhaltensfreiheiten raubt, kann nicht zugleich als zeitgemäß oder akzeptabel gelten.

Auch jenseits der deutschen Debatte ist die Kritik nicht neu. In internationalen tierethischen Diskussionen wird Anbindehaltung häufig als Paradebeispiel für einen Haltungstyp gesehen, der das Wohlbefinden von Tieren systematisch behindert. Fachpapiere, die sich mit zeitgemäßen Tierhaltungsstandards beschäftigen, argumentieren, dass Tiere mehr Raum, Bewegungsfreiheit und soziale Interaktion benötigen, als es durch Anbindehaltung möglich ist – unabhängig davon, ob es sich um Rinder, Schweine oder andere landwirtschaftliche Nutztiere handelt.

Vertreter der Landwirtschaft dagegen verweisen oft auf betriebliche Zwänge, wirtschaftliche Rahmenbedingungen und traditionelle Strukturen. Viele Ställe in Deutschland und Österreich sind historisch gewachsen, Investitionen in alternative Systeme wie freie Laufställe sind mit hohen Kosten verbunden. Für kleine und mittlere Betriebe kann dies eine enorme finanzielle Belastung darstellen. Doch dieser Einwand, so sagen Tierschützer, darf nicht über dem grundlegenden Recht der Tiere auf artgerechte Haltung stehen.

Ein Symptom eines kaputten Systems

Exemplarisch zeigt sich dieser Konflikt auch in der Diskussion um das deutsche Tierschutzgesetz: Während das Gesetz ausdrücklich fordert, dass Tiere ihrer Art entsprechend gehalten werden sollen, fehlt bislang eine konsequente Umsetzung dieser Vorgabe im Bereich der Anbindehaltung. Aktivisten und Fachverbände fordern deshalb nicht nur ein Ende der Anbindehaltung, sondern eine grundlegende Reform des Tierschutzrechts selbst, das eindeutig festschreibt, dass reine wirtschaftliche Interessen nicht als Rechtfertigung für Tierleid gelten dürfen.

Die wirtschaftlichen Interessen der Landwirtschaft sind dabei nicht alleiniger Grund für das Festhalten an traditionellen Haltungssystemen. Ein weiterer Faktor ist die politische Gewichtung des Agrarsektors: Landwirtschaftliche Verbände verfügen über starke Lobbystrukturen und können politischen Druck ausüben, der Reformen verzögert oder verwässert. Dass Landwirtschaftsminister Rainer nicht nur zögerlich, sondern aktiv an der Fortführung der Anbindehaltung festhalten will, interpretieren Kritiker als Ergebnis dieses politischen Gleichgewichts: Das Wohlergehen der Tiere muss hinter wirtschaftliche Stabilität und politische Rücksichtnahmen zurücktreten.

Doch die Tierschutzfront ruht nicht. Neben dem offenen Brief unterstützen zahlreiche Organisationen, Verbände und Wissenschaftler die Forderung nach einem vollständigen Verbot der Anbindehaltung. Sie argumentieren, dass diese Haltungsform nicht nur ethisch fragwürdig ist, sondern auch dem wissenschaftlichen Kenntnisstand zu Tierverhalten und Tierbedürfnissen widerspricht. In den vergangenen Jahren hat sich die Forschung klarer denn je positioniert: Artgerechte Tierhaltung bedeutet Raum, Möglichkeit zur Bewegung, sozialer Interaktion und Ausdruck von natürlichem Verhalten – all das wird in Anbindeställen systematisch unterbunden.

Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass die Kontrolle und Durchsetzung bestehender Tierschutzvorschriften oft unzureichend ist. Selbst dort, wo gesetzliche Vorgaben existieren, etwa zur Begrenzung von Anbindehaltung oder zu Mindestanforderungen an Bewegung und Sozialkontakt, fehlt es häufig an wirksamer Kontrolle und Sanktionen bei Verstößen. Diese Lücke schwächt nicht nur das rechtliche Fundament des Tierwohls, sondern sendet auch ein politisches Signal: Tiere bleiben nachrangig, wenn wirtschaftliche Belange stärker gewichtet werden als fundierte tierschutzrechtliche Standards.

Ein Wendepunkt in der öffentlichen Debatte

In Österreich wie in Deutschland wird daher immer wieder die Diskussion geführt, wie ein echtes Ende der Anbindehaltung aussehen könnte. Nicht nur Verbote stehen zur Debatte, sondern auch finanzielle Hilfen und Unterstützungsprogramme für Landwirtinnen und Landwirte, um den Umbau zu Laufställen oder anderen modernen Haltungsformen zu erleichtern. Eine solche flankierende Politik würde die notwendigen Veränderungen ökonomisch tragfähiger machen und den Strukturwandel in der Landwirtschaft unterstützen.

Die aktuellen Forderungen aus dem offenen Brief und der öffentlichen Debatte markieren dabei einen Wendepunkt. Sie machen deutlich, dass es nicht länger akzeptabel ist, Tiere in Haltungssystemen zu halten, die ihren Grundbedürfnissen diametral entgegenstehen. Zugleich zeigen sie, wie weit Politik und Praxis noch auseinanderliegen: Wo Expertinnen und Experten ein Verbot fordern, persistiert in Teilen der Agrarpolitik eine defensive Haltung. Diese Kluft ist Ausdruck eines tiefgreifenden gesellschaftlichen Spannungsfeldes, in dem Werte wie Mitgefühl, Verantwortung und Fortschritt auf wirtschaftliche Interessen, politische Pragmatik und tradierte Strukturen treffen.

Ob Anbindehaltung in den kommenden Jahren tatsächlich vollständig abgeschafft wird, bleibt offen. Was jedoch klar ist: Mit dem offenen Brief der Tierärztinnen und Tierärzte haben die Kritiker eine neue Qualität der Debatte erreicht. Sie fordern nicht bloß marginale Reformen, sondern einen grundlegenden Paradigmenwechsel in der Haltung von Tieren – einen Wandel, der längst überfällig ist und dessen Notwendigkeit durch wissenschaftliche Erkenntnisse und ethische Argumente untermauert wird. Der Weg dorthin mag steinig sein, doch bleibt die Frage bestehen: Wie viel Tierwohl ist einer modernen Gesellschaft wert – und wie lange akzeptieren wir das Leid unter dem Deckmantel der Tradition?


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