Es war eine zentrale Forderung des Tierschutzvolksbegehrens und im Jahre 2022 auch längst überfällig. Nun ist es der Initiative oekoreich gemeinsam mit Gleichgesinnten in der Landwirtschaft endlich gelungen, dass die Bundesregierung sie tatsächlich umsetzt. Die Rede ist von der Herkunftskennzeichnung bei Lebensmitteln in der Gemeinschaftsverpflegung, also der verpflichtenden Sichtbarmachung der wahren Herkunft unseres Essens.
Wie die beiden „neuen“ Bundesminister Johannes Rauch (Gesundheit & Tierschutz) und Norbert Totschnig (Landwirtschaft & Tourismus) kürzlich mitteilten, wird die Forderung des mit über 416.000 Unterschriften sehr erfolgreichen Tierschutzvolksbegehrens nun zeitnah realisiert. In öffentlichen wie privaten Kantinen im ganzen Land muss demnach ab Mitte 2023 offengelegt werden, wenn Lebensmittel importiert werden.
Wichtiger Zwischenschritt erreicht
Das betrifft rund 2,2 Millionen Menschen, die täglich Essen in Kantinen konsumieren, damit sind zwei Drittel aller Außer-Haus-Verpflegungen künftig erfasst. Sie werden informiert, wenn etwa Fleisch aus Übersee importiert wird. Sebastian Bohrn Mena, Initiator des Tierschutzvolksbegehrens und Sprecher der Initiative oekoreich, zeigt sich im Namen von über 416.000 Unterzeichnenden anerkennend und erklärt, warum das so wichtig ist:
"Es ist noch nicht lange her, da wurde bekannt, dass in Krankenhäusern und Pflegeheimen das Tiefkühl-Rindfleisch aus Brasilien, das Huhn aus Taiwan oder das pulverisierte Käfigeier aus Indien am Teller landen. Importierte Tierqual, mitunter sogar bezahlt mit unseren Steuergeldern. Was die Öffentlichkeit bislang nur aus Aufdeckungen erfuhr, muss künftig allen mitgeteilt werden. Hoffentlich wird der Lebensmittel-Import aus Asien, Südamerika oder Osteuropa verringert, wenn die Verantwortlichen ihren Gästen sagen müssen, was sie ihnen wirklich auftischen. Die verpflichtende Herkunftskennzeichnung ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu echter Transparenz, die wiederum Grundlage für bewussten Konsum ist.“
Gastronomie: Betrug an Konsumenten wird erschwert
Auch wenn die Gastronomie von der Kennzeichnungspflicht weiterhin nicht umfasst ist, wird zumindest der Betrug an den Konsument*innen in Gastronomiebetrieben erschwert. Künftig müssen Betriebe bei freiwilliger Auslobung einer gewissen Herkunft von Lebensmitteln, diese auch nachweisen können. Ein Fortschritt, so Bohrn Mena: „Es gibt leider in Österreich auch Wirte, die belügen ihre Gäste von vorne bis hinten, was die Herkunft der Speisen betrifft. Das ist kein Kavaliersdelikt, das ist für mich schlicht Betrug. Gut, dass das jetzt erschwert wird. Aber nur die verpflichtende Herkunftskennzeichnung wird diesen Irrsinn beenden und wir werden nicht ruhen, bis wir das in der Gastronomie durchgesetzt haben.“
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