Die Europäische Union setzt ein klares Zeichen gegen Verschwendung und Umweltbelastung im Mode- und Einzelhandel: Große Unternehmen dürfen ab dem 19. Juli 2026 nicht-verkaufte Kleidungsstücke und Schuhe nicht mehr einfach vernichten, sondern müssen sie unter bestimmten Vorgaben weiterverwerten, spenden oder anders nachhaltig nutzen. Für mittelgroße Firmen gilt diese Regelung ab 2030. Wir haben alle Infos dazu!
Erfolg: Konzerne dürfen unverkaufte Kleidung bald nicht mehr vernichten
Die Europäische Union setzt ein klares Zeichen gegen Verschwendung und Umweltbelastung im Mode- und Einzelhandel
2/22/2026- Umwelt
- Klima
- Textilien

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