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„Nicht verfügbar“: Neuer Check zeigt Spiel der Supermärkte mit Aktionen

Mit Flugblättern werden viele Menschen in die Geschäfte gelockt - doch ist die angebotene Ware überhaupt dort verfügbar? Ein Praxistest.

3/5/2023
  • Checks & Tests
  • Konsumentenschutz
  • Österreich
„Nicht verfügbar“: Neuer Check zeigt Spiel der Supermärkte mit Aktionen

Auch im Jahr 2023, also im Zeitalter der digitalen Werbung, sind Flugblätter immer noch ein beliebtes Werbeinstrument. Sie sind günstig in der Herstellung, schnell in der Verbreitung und vor allem funktionieren sie. Denn es ist bei vielen Menschen eine gelernte Übung, dass man die Prospekte der Handelskonzerne nach Leerung des Postkastens durchblättert.

Mitunter enthalten die Flugblätter nicht nur Hinweise auf temporär verfügbare Waren in einzelnen Supermarktfilialen in der Umgebung, sondern auch Gutscheine oder Rabattcodes. Gerade in Zeiten einer sozialen Krise, in der vor allem im Lebensmittelbereich die Preise regelrecht explodieren, sind immer mehr Menschen auf solche Aktionen angewiesen.

AK: 300 Stichproben durchgeführt

Doch sind die angebotenen Aktionswaren in den Filialen auch wirklich in dem beworbenen Zeitraum verfügbar? Handelt es sich bei den Infos auf den Flugzetteln um korrekte Informationen? Bei der Arbeiterkammer türmen sich die Beschwerden, weil Menschen mit einem Flugzettel in die Geschäfte gelockt werden, dort aber die Waren gar nicht aufliegen.

Grund genug für die Konsumentenschützer dem im Praxistest nachzugehen. Über 300 Stichproben wurden bei insgesamt sieben Handelsunternehmen in Graz durchgeführt, die Ergebnisse sind ernüchternd. Bei fast 40 Prozent aller Kontrollen zeigte sich, dass die Waren nicht auffindbar waren, im Lebensmittelbereich waren es genau 38 Prozent.

Klares Urteil der Konsumentenschützer

Nicht erhoben wurde und somit unklar bleibt, ob es sich um eine gezielte Anlockung von Kundschaft handelt, obwohl die Waren gar nicht oder nur unzureichend verfügbar sind - oder ob einfach eine Form von Missmanagement besteht. Denn wenn man Menschen verspricht, dass sie etwas vorfinden, dann sollte man das auch einhalten.

Die Arbeiterkammer kommt jedenfalls zu einem klaren Urteil: „Die Ergebnisse der Erhebung verdeutlichen, dass die oftmals erhobenen Beschwerden hinsichtlich der Verfügbarkeit von beworbenen Sonderartikel legitim sind.“ Die Handelskonzerne wurden aufgefordert eine Änderung in Bewerbung bzw. Bestückung vorzunehmen.


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