Es gibt eine Faustregel: Aus einem einzigen Katzenpaar können in nur fünf Jahren bis zu 13.000 Nachkommen entstehen. Wenn sie also nicht kastriert werden und sich unkontrolliert vermehren, können Streunerkatzen ein gigantisches Problem verursachen – nicht zuletzt für sich selbst. Denn die allermeisten dieser Katzen sind in einem erbärmlichen Zustand, wenn sie sich in freier Wildbahn aufhalten.
Davon können die tausenden ehrenamtlichen Menschen, in den allermeisten Fällen sind es Frauen, ein Lied singen. Sie fangen Katzen ein und lassen sie nicht nur tierärztlich untersuchen und versorgen, sondern auch kastrieren. Nur so ist sichergestellt, dass die explosionsartige Vermehrung gestoppt wird und damit auch die Verbreitung des großen Elends, mit dem die Nachkommen oft konfrontiert sind.
Nun hat das Land Niederösterreich eine neue Aktion gestartet, in Zuge dessen die gesamten Kosten für die Kastration der Katzen übernommen werden. Zwei Drittel der Kosten werden vom Land getragen, ein Drittel von der Gemeinde. Doch es gibt spezielle Bedingungen, die erfüllt sein müssen, wie das Land NÖ auf seiner Homepage in aller Ausführlichkeit informiert.
Hier die Bestimmungen
„Das Land Niederösterreich fördert in Kooperation mit Gemeinden und Tierärzten die Kastration von Streunerkatzen. Seitens der NÖ Gemeinden und NÖ Tierärzte erfolgt die Beteiligung an diesem Projekt im freiwilligen Rahmen, sodass vor Inanspruchnahme der Förderung der Kastrationskosten jedenfalls vorab mit der jeweiligen Gemeinde Kontakt aufzunehmen, der durchführende Tierarzt anzugeben und die Zusage der Gemeinde einzuholen ist. Förderfähigkeit ist gegeben,
- wenn es sich um Streunerkatzen handelt, die in niemandes Eigentum stehen und keinen Tierhalter/keine Tierhalterin haben. Ein Eigentümer/Tierhalter kann sich nicht durch Vernachlässigen seiner Tiere von seiner Verpflichtung für seine Tiere entziehen, die Kastration dieser Tiere wäre nicht förderwürdig. Das bloße Füttern von Streunerkatzen bedingt alleine jedoch noch keine Tierhalter-Eigenschaft und ist kein Hinderungsgrund für eine Förderung.
- wenn die Tiere nach dem Kastrieren wieder dort ausgesetzt werden, wo sie entnommen wurden und weiterhin als Streunertiere leben.
Achtung ! Für (junge) Katzen, die nach der Kastration Personen übergeben werden, die sie als Haustiere halten, darf die Kastrationsförderung nicht beansprucht werden. Haustiere sind vom Tierhalter/von der Tierhalterin auf eigene Kosten kastrieren zu lassen, wenn sie Zugang ins Freie erhalten.
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