In Niederösterreich wird sich ab Juni 2023 einiges für Hundehalter ändern. Das Hundehaltegesetz wird novelliert und damit gehen eine Vielzahl an Veränderungen einher, die sich unmittelbar auf den Alltag von zigtausenden Menschen im größten Bundesland Österreichs auswirken werden. Die wichtigste Reform besteht wohl darin, dass künftig ein Sachkundenachweis vorzulegen ist, eine dreistündige Ausbildung muss hierzu absolviert werden.
Der „NÖ Hundepass“, den man danach erhält, ist allerdings nur für neue Hundebesitzer vorgeschrieben. Außerdem wird eine Obergrenze in Haushalten eingezogen, maximal 5 Hunde pro Haushalt dürfen dann gehalten werden – aber auch das gilt nicht für bestehende Haushalte. Nicht zuletzt muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, die mindestens 725.000 Euro an Schäden abdeckt. Diese Regelung wird ab 2025 auch für bestehende Hundehalter gelten.
In eigener Sache: Wir arbeiten unabhängig von Parteien und Konzernen. Um unseren Fortbestand zu sichern, sind wir auf Abonnent*innen angewiesen. Bitte schließen Sie jetzt ein Abo ab und ermöglichen Sie damit unsere Berichterstattung. Danke!