Bei dem Produkt „Wolferner Kürbiskernöl“ mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 01.10.2023 wurde eine Überschreitung des Höchstgehaltes für die Summe von Benzo(a)pyren, Benz(a)anthracen, Benzo(b)fluoranthen und Chrysen festgestellt.
Im „Wolferner Kürbiskernöl“ von Martin Danmayr wurde bei der Analyse eine Überschreitung des Höchstgehaltes für die Summe von Benzo(a)pyren, Benz(a)anthracen, Benzo(b)fluoranthen und Chrysen festgestellt. Das Produkt mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 01.10.2023 wurde somit als gesundheitsschädlich und als nicht sicher beurteilt und unterliegt dem Verbot des Inverkehrbringens.
Betroffen ist nur die Charge mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 01.10.2023. Das Produkt ist nicht zum Verzehr geeignet und kann vom Konsumenten zurückgegeben werden. Den Kaufpreis bekommen Kunden rückerstattet.
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