Seit vielen Wochen wird heftig darüber diskutiert, die Vertretung von Bäuer*innen und Expert*innen aus dem Tierschutz haben sich erbitterte Diskussionen geliefert. Nun setzt die Landesregierung in Salzburg einen Schlussstrich und hat per Verordnung den Abschuss der Wölfe erlaubt. Mit 20. August 2021 ist es nunmehr gestattet sogenannte „Problemwölfe“ zu bejagen. Dazu ist die Einhaltung von strengen Vorschriften notwendig.
So muss zunächst mittels DNA-Test nachgewiesen worden sein, dass mindestens 25 Tieren durch einen konkreten Wolf innerhalb eines Zeitraums von einem Monat gerissen wurden. Zudem müssen nachweislich Herdenschutzmaßnahmen überwunden worden sein oder diese weder zumutbar bzw. mit einem zu hohen Kostenaufwand verbunden gewesen sein. Erst wenn all diese Bedingungen erfüllt sind, darf der Wolf geschossen werden.Österreichzentrum Bär, Wolf, Luchs
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