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Stopp von Qualzucht & Angriffstrainings: Das sind die neuen Regeln bei Hunden

Die monatelange Debatte ist zu Ende, die Bundesregierung schafft in ganz Österreich neue Regeln für die Haltung und Ausbildung von Hunden.

2/4/2024
  • Tiere
  • Österreich
Stopp von Qualzucht & Angriffstrainings: Das sind die neuen Regeln bei Hunden

Die monatelange Debatte ist zu Ende, die Bundesregierung schafft in ganz Österreich neue Regeln für die Haltung und Ausbildung von Hunden. Im Zentrum stehen einerseits Qualzüchtungen, andererseits die umstrittenen Angriffstrainings im privaten Bereich. Das Gesetzespaket ist eine Reaktion auf Proteste nach mehreren Zwischenfällen mit Hunden.

Bei Qualzuchten greifen künftig neue Bestimmungen: „Genau definiert werden die Merkmale künftig von einer wissenschaftlichen Kommission mit eigener Geschäftsstelle, die auch Zuchtprogramme von Verbänden prüft und die Vollzugsorgane unterstützt. Damit können die Behörden künftig gegen Züchterinnen und Züchter vorgehen, die solche Tiere zur Zucht einsetzen. Wie auch bisher enthält der Gesetzesvorschlag ein klares Ausstellungs- und Werbeverbot von Tieren mit Qualzuchtmerkmalen.

Die größten Reformen kommen allerdings bei der Haltung und Ausbildung von Hunden, wodurch das sogenannte „scharfmachen“ unterbunden werden soll. Der Gesetzgeber sieht folgende Änderungen vor: „Sowohl die Tiere, als auch Halterinnen und Halter sowie Trainerinnen und Trainer müssen Prüfungen absolvieren, ansonsten ist jedes Beiß- und Angriffstraining verboten. Ausgenommen sind weiterhin Diensthunde des Bundes, also der Polizei, des Zolls und des Bundesheeres. Für alle Hunde, die als Schutzhunde ausgebildet werden, ist eine verpflichtende Wesensprüfung erforderlich, sowie ein veterinärmedizinisches Attest. Das Mindestalter der Hunde liegt bei 12 Monaten. Die Wesensprüfungen finden vor Ort bei den Vereinen statt und werden von zertifizierten Prüferinnen und Prüfern durchgeführt.“

Und auch in Bezug auf die Menschen ändert sich einiges: „Für Halterinnen und Halter wird ebenfalls eine Qualitätssicherung im Rahmen einer Prüfung eingeführt sowie eine Verpflichtung, einen Strafregisterauszug vorzulegen. Die Prüfung soll für die Betroffenen österreichweit leicht zugänglich sein. Auch diese Inhalte werden von Expertinnen und Experten gemeinsam mit den betroffenen Verbänden erarbeitet. Alle an der Ausbildung oder am Beiß- und Angriffstraining beteiligten Personen benötigen künftig eine Ausbildung und Zertifizierung. Die Prüferinnen und Prüfer werden von einer unabhängigen, wissenschaftlichen Stelle zertifiziert.“


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