Küchenkräuter wie Basilikum, Petersilie, Thymian, Rosmarin, Schnittlauch oder Minze, um nur einige zu nennen, werden gerne und oft zum Kochen verwendet, man findet sie daher bereits in getrockneter und abgepackter Form in Supermärkten und Baumärkten. Viele von ihnen sind jedoch mit Pestiziden belastet, wie jetzt ein neuer Greenpeace-Labortest zeigt.
Die NGO hat vor kurzem unterschiedliche Kräuter aus diversen Märkten unter die Lupe genommen und dabei festgestellt, dass 88 Prozent der konventionellen Kräuter belastet waren, 23 verschiedene Pestizide wurden im Labor nachgewiesen. Darunter finden sich auch solche, die als hochgradig bedenklich eingestuft werden müssen.
Einerseits weil sie schädlich oder sogar sehr giftig für Bienen, Hummeln und Wildbienen sein können, andererseits weil sie aufgrund ihrer Gefährlichkeit bereits in der EU verboten sind. Die Ergebnisse des Tests sind auch insofern interessant und relevant, als dass die Verwendung dieser Pestizide nicht auf der Packung angeführt werden muss.
6 Testverlierer
Besonders schlecht schnitten 6 Produkte im Check ab. Da wäre zum einen die SPAR-Minze aus dem Kühlregal, Produktionsland Italien, bei der das für Insekten hochgiftige „Lamda-Cyhalothrin“ nachgewiesen wurde. Ebenfalls durchgefallen sind die „Gärntner Kräuter Petersilie“ aus dem Kühlregal bei BILLA, Produktionsland Marokko, bei der das für Insekten hochgiftige Pestizid „Deltamethrin“ nachgewiesen wurde.
Das gleiche Pestizid wurde auch im tiefgekühlten „Natures Gold Basilikum“ nachgewiesen, gekauft bei HOFER. Ebenfalls katastrophal schnitt „Gärtner Kräuter Petersilie“ aus dem Kühlregal mit Produktionsland Spanien. Hier wurden das in der EU verbotene Pestizid „Chloridazon“ und das hochgiftige „Deltamethrin“ nachgewiesen. Und auch im „Rosmarin“ im Topf von HORNBACH wurde das verbotene „Carbendazim“ festgestellt.
Verboten und doch legal?
Doch wie kann es überhaupt sein, dass in der EU verbotene Pestizide sich auf diesen Kräutern finden? Das erklärt Greenpeace so: „Der Einsatz der Pestizide könnte in diesem Fall leider dennoch legal erfolgt sein, denn Stecklinge werden oft außerhalb der EU angezogen, wo die Anwendung von in der EU verbotenen Pestiziden noch erlaubt ist. Und eine weitere Problematik kommt hinzu: Rosmarin und Thymian können auch als “Non-Food-Zierpflanze” verkauft werden, für die andere Regelungen als für Lebensmittel gelten.“
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