Die Bisse gingen für beide Seiten tödlich aus – eine Joggerin wurde von einem Hund regelrecht zerfleischt, sie überlebte den Angriff nicht. Auch der Hund musste für die Attacke mit seinem Leben bezahlen, er wurde eingeschläfert. Viel wurde im Nachgang dieser Tragödie über die Ursachen für den Angriff diskutiert, nach wie vor ermittelt die Staatsanwaltschaft. Im Raum steht, dass der Hund falsch trainiert und dabei „scharf“ gemacht wurde, dafür wurden auch Fotos und Videos als Beweis vorgelegt.
Die Stimmung in der Bevölkerung bei dem Thema ist aufgeheizt, die meisten Menschen sehen das Problem auf der anderen Seite der Leine – nicht der Hund ist demnach schuld, sondern die Halter. Genau so sehen das offenbar auch die politischen Entscheidungsträger, die jetzt nach Verschärfungen im bundesweit gültigen Tierschutzgesetz ins Auge fassen. Wie der ORF berichtet, haben sich die zuständigen Landesräte aller Bundesländer darauf verständigt, dass Angriffstrainings gegen Menschen unterbunden werden sollen.
Zumindest für Privatpersonen soll es künftig nicht mehr möglich sein, dass Hunde auf Angriffe trainiert werden – dies soll nur noch Behörden vorbehalten sein. Auch ein Sachkundenachweis, wie er in manchen Bundesländern bereits gilt, soll angedacht werden. Und auch das Tierhalteverbot soll künftig leichter ausgesprochen werden können, bislang musste man dafür verurteilt werden. Zumindest befristet soll das auch dann möglich sein, wenn es noch keine Verurteilung gibt, so die Medienberichte.
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