Das Bundesministerium für Soziales beauftragt den Verein für Konsumenteninformation regelmäßig damit Klagen gegen die Irreführung, Täuschung oder den Betrug an Konsument*innen einzubringen. So auch in diesem Fall, in welchem das Unternehmen „Neuro Socks GmbH“ aus Österreich mit Versprechen gesundheitlicher Verbesserungen geworben hatte, obwohl es dafür keine wissenschaftliche Fundierung gibt. Die Firma war unter anderem mit einem Auftritt bei „2 Minuten 2 Millionen“ bekannt geworden. Auch Sportler*innen hatten für die Produkte geworben, darunter „Skilegende“ Hans Enn.
So wurden die Konsument*innen getäuscht
Doch damit nicht genug, wurden in sozialen Netzwerken auch noch einige „Erfahrungsberichte“ veröffentlicht, die scheinbar von unabhängigen Konsument*innen erstellt wurden. In Wahrheit handelte es sich aber um Beiträge von Vertriebspartner*innen des Unternehmens, die also ein Profitinteresse an der Empfehlung der Produkte hatten. Gekennzeichnet wurde das hingegen nicht, weswegen bei Konsument*innen der Eindruck entstehen konnte, dass es sich um unabhängige Berichte handeln würde.
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