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Höchste Warnstufe: Geflügelpest grassiert hier in Österreich

Seit dem 30. Dezember 2022 sind in Österreich die Behörden alarmiert, da wurde der erste Fall bei einem Schwan in Wien festgestellt.

1/11/2023
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Höchste Warnstufe: Geflügelpest grassiert hier in Österreich

Seit dem 30. Dezember 2022 sind in Österreich die Behörden alarmiert, da wurde der erste Fall bei einem Schwan in Wien festgestellt. Seither wurden viele Wasservögel in Wien und Niederösterreich tot aufgefunden, sie alle waren mit dem stark krankmachenden Virustyp H5N1 infiziert, der Geflügelpest. Die AGES informiert über das Virus:

Die Aviäre Influenza (Geflügelpest, Vogelgrippe) ist eine akute, hochansteckende, fieberhaft verlaufende Viruserkrankung der Vögel. Hochempfänglich für den Virus sind Hühner, Puten und zahlreiche wildlebende Vogelarten. Enten, Gänse und Tauben erkranken entweder kaum oder zeigen keine Symptome, sind aber für die Erregerverbreitung von Bedeutung.“

Die Geflügelpest hat Europa im vergangenen Jahr so heftig getroffen wie nie zuvor und in den vergangenen Monaten bereits zu großen Verlusten in zahlreichen europäischen Geflügelbetrieben geführt. Aufgrund der aktuellen Nachweise in Österreich ist davon auszugehen, dass das Virus nun auch in der heimischen Wildvogelpopulation verbreitet ist. In Österreich sind eine Vielzahl von verpflichtenden Maßnahmen zu setzen, sobald in einer Region die Geflügelpest festgestellt wurde. Auch hierzu informiert die AGES.

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Aktuelle Übersicht der Verbreitung der Geflügelpest
Maßnahmen, die gesetzt werden müssen

In Gebieten mit erhöhtem Risiko sind folgende Bestimmungen einzuhalten:

  • es muss eine Trennung der Enten und Gänsen von anderem Geflügel sichergestellt werden
  • das Geflügel ist bestmöglich vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen (Netze, Dächer)
  • die Fütterung und Tränkung der Tiere darf nur im Stall oder unter einem Unterstand erfolgen
  • Tränkung der Tiere darf nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, erfolgen
  • die Reinigung und Desinfektion der Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften hat mit besonderer Sorgfalt zu erfolgen
  • bei einem Abfall der Futter- oder Wasseraufnahme, bei Abfall der Legeleistung sowie bei erhöhten Mortalitätsraten ist verpflichtend die Behörde zu informieren.  


Zusätzlich zu den oben genannten Maßnahmen, sind in „Gebieten mit stark erhöhtem Risiko“ folgende weitere Maßnahmen einzuhalten:

  • Geflügel und andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel sind dauerhaft in Stallungen oder jedenfalls in geschlossenen Haltungsvorrichtungen zu halten, die zumindest oben abgedeckt sind. Der Kontakt zu Wildvögeln und deren Kot ist bestmöglich zu vermeiden.
  • Geflügelbetriebe unter 50 Tieren werden von der Aufstallungsverpflichtung ausgenommen, sofern eine Trennung der Enten und Gänsen von anderem Geflügel sichergestellt wird, das Geflügel vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt ist (Netze, Dächer) und die Fütterung und Tränkung der Tiere nur im Stall oder unter einem Unterstand erfolgt.  



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