In mehreren Ländern Europas kommt es derzeit zu großen Fortschritten im Bereich des Tierschutzes. Nach Deutschland hat nun das zweite große Agrarland Frankreich ein Verbot des barbarischen Kükentötens beschlossen. Ab 1.1.2022 müssen die Brütereien in Frankreich entweder eine Gerätschaft zur Bestimmung des Geschlechts im Brutei bereits installiert oder zumindest bestellt haben. Mit Ende des Jahres läuft dann die Übergangszeit aus und das Verbot des Kükentötens entfaltet seine volle Wirkung.
Bislang werden auch in EU-Ländern hunderte Millionen männliche Küken am ersten Lebenstag entweder geschreddert oder vergast. Diese grausame Praxis, die klar dem Tierschutzgedanken und letztlich auch dem EU-Recht widerspricht, kann durch die frühzeitige Erkennung des Geschlechts noch im Ei verhindert werden. Die technischen Verfahren sind mittlerweile ausgereift, man könnte also ohne Probleme noch vor dem Ausbrüten feststellen, ob es sich um ein männliches oder weibliches Küken handelt.
Noch immer keine Lösung in Österreich
In Österreich gibt es nach wie vor keine gesetzliche Lösung für dieses Problem. Zwar wurde eine Branchenvereinbarung angekündigt, doch ohne Einbindung der Bürger*innen wird diese keinen Bestand haben, sind Expert*innen überzeugt. Denn wenn die Menschen nicht eingebunden werden, die als Steuerzahler*innen und Konsument*innen die Mehrkosten tragen müssen, dann werden sie die Weiterentwicklung auch nicht mittragen. Leider wird dieses Grundproblem von Agrarfunktionären oft immer noch nicht verstanden.
Der Beschluss der beiden großen Nationen Deutschland und Frankreich baut jedenfalls gewaltigen Druck für eine gesamteuropäische Lösung auf. Zwar gibt es das Bekenntnis von immer mehr europäischen Ländern eine neue Regelung mitzutragen, in der Praxis wird diese dann aber meist von nationalstaatlichen Befindlichkeiten blockiert. Der sicherste Weg ist daher eine eigene gesetzliche Basis zu schaffen, um sich von den europäischen Dynamiken unabhängig zu machen. Landwirtschaftsministerin Köstinger ist gefordert.
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